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6. Januar 2010

PM 2010-004: Versammlungsrecht - FDP und CDU wollen trotz verfassungsrechtlicher Bedenken ihren Gesetzentwurf durchdrücken

Koalition nimmt sehenden Auges Verfassungswidrigkeit in Kauf

"FDP und CDU wollen trotz der Ende November in der Anhörung vorgetragenen erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken der Sachverständigen ihren Versammlungsgesetzentwurf ohne inhaltliche Änderungen durchdrücken", kritisiert Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, die heutige abschließende Beratung im Rechtsausschuss.

"Sehenden Auges nimmt die Koalition die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes in Kauf, soweit die Beschränkungsmöglichkeiten mit Bezug zu kommunistischen Gewaltherrschaften einbezogen werden sollen. In seiner Entscheidung vom November 2009 hat das Bundesverfassungsgericht eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechtes nur für nationalsozialistische Gewaltherrschaft bestätigt", so Lichdi.

"Herr Staatssekretär Dr. Wilfried Bernhardt bestätigte auf meine Frage heute im Ausschuss, dass Nazidemos am 13./14. Februar in der Dresdner Innenstadt nicht verboten werden können, wenn eine Verletzung der Menschenwürde nicht nachzuweisen ist." 

"Das Versammlungsgesetz der CDU-FDP-Koalition ist nutzlos und schädliche Symbolpolitik, die von den eigentlichen Problemen ablenkt. Im Kampf gegen Rechtsextremismus helfen keine Versammlungsverbote, sondern das sichtbare Entgegentreten der Bürgerinnen und Bürgern", erklärt der grüne Politiker.

"Schon nach bisheriger Rechtslage ist es möglich, Versammlungen zu verbieten und mit Auflagen zu versehen, wenn sie gegen die Menschenwürde verstoßen", so Lichdi.


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