PM 2010-020: GRÜNE beschließen Klage gegen das Versammlungsgesetz
In wesentlichen Teilen unvereinbar mit Sächsischer Verfassung und Grundgesetz
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat beschlossen, gegen das Versammlungsgesetz zu klagen.
"Wir halten die in der letzten Woche beschlossene Novelle des Sächsischen Versammlungsgesetzes in wesentlichen Teilen für unvereinbar mit der Sächsischen Verfassung und dem Grundgesetz", so Antje Hermenau, Vorsitzende der Fraktion.
"Zudem bedarf das Gesetz dringend einer verfassungskonformen Auslegung durch das Verfassungsgericht, um die praktischen Probleme der Versammlungsbehörden und der Polizei zu begrenzen. Daher streben wir gemeinsam mit den Fraktionen Die Linke und der SPD die Einreichung einer Verfassungsklage an."
"Gründlichkeit geht uns dabei vor Schnelligkeit."
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