Antje Hermenau zur Schuldenbremse

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Sachsen in guter Verfassung

Mit einer umfassenden Verfassungsreform will die GRÜNE-Landtagsfraktion die sächsische Verfassung modernisieren. 20 Jahre nach ihrer Entstehung entspricht die Verfassung nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Das will die GRÜNE-Fraktion mit einer breiten Palette aus Änderungsvorschlägen nun ändern.

1. Einführung einer Schuldenbremse
Mit einer so genannten "atmenden Schuldenbremse" soll der Ausgleich des sächsischen Haushalts grundsätzlich ohne Kreditaufnahme erfolgen. Jedoch gibt es dafür drei Ausnahmen: schwere Konjuntureinbrüche, Naturkatastrophen und eine schwere Notlage, die sich der Kontrolle des Staates entziehen. Erste Fortschritte im Ringen um eine Schuldenbremse gab es nach den Gesprächen der Fraktionsvorsitzenden von CDU/FDP, SPD, Linke und GRÜNE am 13. Juli 2012. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- und SPD-Fraktion haben hierzu ein gemeinsames Papier vorgelegt.
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"Seit 2. Verankerung eines Anspruchs auf Informationsfreiheit - Art. 34 Sächsische Verfassung

Die GRÜNE-Fraktion fordert die Einführung eines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Informationsfreiheit für öffentliche Daten, soweit nicht Datenschutz, Betriebsgeheimnisse und der Kernbereich der Verwaltung entgegenstehen. Sachsen ist eines der wenigen Bundesländer, das bisher kein Informationsfreiheitsgesetz geschaffen hat. In den Zeiten digitaler Kommunikationstechniken sollten auch open-data-Grundsätze berücksichtigt werden.
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Die Novellierung der sächsischen Verfassung berührt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das angesichts des Umgangs mit der digitalen Welt erweitert und präzisiert werden soll. Wir wollen den gläsernen Bürger durch ein Verbot der Erstellung umfassender Kommunikations-, Bewegungs- und Sozialprofile verhindern. Jeder Mensch soll ohne Angst vor Verdatung am Rechtsverkehr und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, ohne notwendig Datenspuren zu hinterlassen.
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3. Anpassung des Staatsziels Umweltschutz: Erweiterung der Schutzgüter auf Atmosphäre, Erneuerungsfähigkeit und Biotopverbund - Art. 10 Sächsische Verfassung

Sachsen hat 1992 noch vor der Bundesrepublik Deutschland ein Staatsziel Umweltschutz in seine Verfassung aufgenommen. 20 Jahre später sollten die drängendsten aktuellen Umweltprobleme wie Klima-, Biodiversitäts- und Ressourcenschutz als Staatsziele in die Verfassung aufgenommen werden. Die Verbandsklage auch in Tierschutzangelegenheiten sollte gestärkt werden.
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4. Herabsetzung des Zulassungsquorums für Volksbegehren - Art. 71 ff. Sächsische Verfassung
Das Zulassungsquorum für Volksbegehren wurde 1992 auf 450.000 Stimmen in der Verfassung festgesetzt, weil diese 10% der Bevölkerung Sachsens repräsentierten. Aufgrund des Rückgangs der Bevölkerung in Sachsen ist und wird der prozentuale Anteil der notwendigen Stimmen stark ansteigen. Daher sollte das Zulassungsquorum stark abgesenkt werden und die Möglichkeiten unmittelbarer Volksentscheide ausgebaut werden. 

Alle Verfassungsänderungen werden derzeit mit allen demokratischen Kräften und der sächsischen Öffentlichkeit diskutiert, um einen breiten Konsens für die Verfassungsmodernisierung herzustellen.
>> alle Verfassungsänderungen auf einen Blick