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Öffentlichkeitsarbeit

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Fragen Sie nach! Bleiben Sie dran!

In einer Kleinen Anfrage stellt ein Abgeordneter Fragen an die Staatsregierung, um Hintergrundwissen für seine Arbeit zu erhalten. Zuerst sollte eine Kleine Anfrage den bekannten Sachverhalt umreißen. Die Fragen werden an den thematisch zuständigen Staatsminister zur Beantwortung weitergeleitet. Vier Wochen nach Einreichen der Kleinen Anfrage muss die Antwort dem Abgeordneten vorliegen.

In dem untenstehenden Feld können SIE eine Kleine Anfrage an die Staatsregierung stellen. Unsere Abgeordneten reichen die Anfrage ein, nachdem geprüft wurde, ob der Sachverhalt in die Zuständigkeit des Freistaates fällt. Zu Problemen in kommunaler Verantwortung wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Kreis- oder Stadtrat. Sollten Sie sich nicht sicher sein, senden Sie uns Ihre Fragen. Wir leiten Sie gegebenenfalls weiter.

kleine Anfrage
Ihre Fragen an den Staatsminister

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