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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Abstimmung

Gewöhnlich findet eine Abstimmung per Handzeichen statt. Andere Abstimmungsverfahren in den Landtagssitzungen sind die geheime Wahl (insbesondere bei der Wahl von Personen wie z.B. des Präsidenten und der Vizepräsidenten) und die namentliche Abstimmung. Eine Sonderform ist der „Hammelsprung“. Jeder Abgeordneter ist berechtigt, nach der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses eine Erklärung zu seinem Abstimmverhalten abzugeben.