Kontakt
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Telefon: 0351 / 493 48 00
Telefax: 0351 / 493 48 09
Ausschuss
Zur Vorbereitung der Plenarsitzungen bildet der Landtag ständige Ausschüsse für die Dauer einer Wahlperiode bzw. zeitweilige Ausschüsse für bestimmte Aufgaben. Darunter sind fach- oder themenspezifisch und überfraktionell arbeitende Gremien zu verstehen, in denen überwiegend Anträge der Fraktionen beraten werden. Sie tagen gewöhnlich aller vier Wochen (außer in den Parlamentsferien) - meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sonderformen des Ausschusses sind Unterausschuss und Untersuchungsausschuss. Der Unterausschuss wird aus einem oder mehreren Ausschüssen heraus zur Beratung und Beschlussvorbereitung eines Themenkomplexes gebildet. Ist die Arbeit getan, wird er wieder aufgelöst. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erfolgt auf Antrag eines Fünftels der Landtagsabgeordneten. Er dient vor allem dazu, Missstände in Politik und Verwaltung oder ein mögliches Fehlverhalten von Politikern zu untersuchen.


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