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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Diäten
Für die Ausübung ihres Mandats erhalten alle Abgeordneten eine monatliche Entschädigung. Oft ist auch von einer „Diät“ die Rede. Sie soll der anspruchsvollen Tätigkeit angemessen sein und die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern. Was das konkret heißt, ist aber immer wieder strittig. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Berufsbiografien und Lebensumstände der Abgeordneten höchst unterschiedlich sind, die Verfassung aber für alle eine Grundentschädigung in gleicher Höhe vorschreibt. Die Grundentschädigung wird jedes Jahr neu zum 1. August an die aktuelle Einkommensentwicklung in Sachsen angepasst. Aktuell beträgt sie 4.931,70 EUR.
Neben der steuerpflichtigen Grundentschädigung steht jedem Abgeordneten eine monatliche, steuerfreie Kostenpauschale zu, die u.a. für den Betrieb des Abgeordnetenbüros und für Reisekosten bestimmt ist. Abhängig von der Entfernung des Hauptwohnsitzes von der Arbeitsstätte - dem Sächsischen Landtag in Dresden - beträgt sie mindestens 1.993,28 Euro (Hauptwohnung in Dresden) und maximal 2.893,47 Euro bei einer Entfernung von über 100 Kilometern.


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