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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Diskontinuität

Oftmals schaffen es die Abgeordneten bis zum Ende der Wahlperiode nicht, alle parlamentarischen Initiativen (Anträge, Gesetze, etc.) abschließend zu beraten und darüber abzustimmen. Noch offen gebliebene Initiativen gelten als erledigt und müssen in der folgenden Wahlperiode erneut eingebracht und verhandelt werden. Petitionen sowie Vorlagen aus einem Volksantrag sind davon ausgenommen.