Kontakt
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Telefon: 0351 / 493 48 00
Telefax: 0351 / 493 48 09
Gesetzentwurf
Gesetzentwürfe bilden die Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren. Sie können von mindestens sieben Abgeordneten, einer Fraktion, der Staatsregierung oder durch einen Volksantrag von einer Bürgerinitiative eingebracht werden. Allein der Landtag ist für die Verabschiedung von Gesetzen zuständig.
>>zu allen GRÜNEN Gesetzentwürfen der 4. und 5. Wahlperiode
2012 - Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag


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