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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Gesetzentwurf

Gesetzentwürfe bilden die Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren. Sie können von mindestens sieben Abgeordneten, einer Fraktion, der Staatsregierung oder durch einen Volksantrag von einer Bürgerinitiative eingebracht werden. Allein der Landtag ist für die Verabschiedung von Gesetzen zuständig.

>>zu allen GRÜNEN Gesetzentwürfen der 4. und 5. Wahlperiode