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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Immunität

Landtagsabgeordnete genießen einen besonderen Schutz in der Ausübung ihres Mandats – so u.a. Immunität. Immunität bedeutet, dass ein Abgeordneter erst nach Zustimmung des Landtags wegen dem Vorwurf einer strafbaren Handlung gerichtlich verfolgt oder verhaftet werden darf.