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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Indemnität

Indemnität ist das zweite Schutzrecht für Abgeordnete. Es bedeutet, dass ein Abgeordneter zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen Äußerungen im Rahmen seines Mandates gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden darf. Verleumderische Beleidigungen sind davon ausgenommen.