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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Telefon: 0351 / 493 48 00
Telefax: 0351 / 493 48 09
Indemnität
Indemnität ist das zweite Schutzrecht für Abgeordnete. Es bedeutet, dass ein Abgeordneter zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen Äußerungen im Rahmen seines Mandates gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden darf. Verleumderische Beleidigungen sind davon ausgenommen.
2012 - Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag


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