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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Kurzintervention

Die Kurzintervention ermöglicht einem Abgeordneten, sich an einer laufenden Debatte zu einem Tagesordnungspunkt zu beteiligen und direkten Bezug auf einen Redner am Ende dessen Beitrags zu nehmen. Der Redner kann auf die Intervention antworten. Innerhalb einer Debatte sind pro Fraktion höchstens zwei Kurzinterventionen möglich.