Kontakt

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

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Telefax: 0351 / 493 48 09

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Petition

Die Sächsische Verfassung (§ 35) ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, sich einzeln oder in Gemeinschaft schriftlich mit Bitten und Beschwerden direkt an die zuständigen Stellen oder an die Volksvertretung zu wenden. Im Landtag bearbeitet der Petitionsausschuss die eingehenden Anliegen. Er organisiert gegebenenfalls die nötigen Stellungnahmen der Staatsregierung, des zuständigen Fachausschusses oder aber auch Ortstermine. Online-Petitionen an den Landtag sind möglich unter: https://www.landtag.sachsen.de/de/petition/online-petition/index.aspx.
Der Landtag bietet ebenfalls ein Formblatt für schriftliche Petitionen: http://www.landtag.sachsen.de/dokumente/Petition_Kontaktbogen_4.pdf

Prinzipiell werden Petitionen unterschieden in Mehrfachpetitionen (mehrere, individuelle Petitionen zum gleichen Anliegen), Sammelpetitionen (Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen) und Massenpetitionen (individuell eingereichte Petitionen zum selben Thema in größerer Anzahl, deren Texte ganz oder im Wesentlichen übereinstimmen). Ergebnisse der Massenpetition werden im Amtsblatt veröffentlicht.