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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erfolgt auf Antrag eines Fünftels der Abgeordneten. Er dient vor allem dazu, Missstände in Politik und Verwaltung oder ein mögliches Fehlverhalten von Politikern zu untersuchen. Zurzeit arbeiten zwei Untersuchungsausschüsse zu den Themen Korruption und Abfall.

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