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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Volksantrag

Bürgerinnen und Bürger können mittels eines Volksantrags einen Gesetzentwurf in den parlamentarischen Geschäftsgang des Landtages einbringen. Unterstützen mindestens 40.000 Stimmberechtigte mit ihrer Unterschrift den formulierten Volksantrag und ist dieser in einem weiteren Schritt vom Landtagspräsidenten als zulässig eingestuft worden, so muss darüber im Landtag diskutiert und abgestimmt werden.