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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Volksbegehren

Lehnt das sächsische Parlament den über einen Volksantrag eingebrachten Gesetzentwurf ab, können die Bürgerinnen und Bürger über ein Volksbegehren einen Volksentscheid über den Antrag erzwingen. Dafür sind allerdings 450.000 Unterschriften von Stimmberechtigten innerhalb eines Jahres nötig!