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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Volksentscheid

Sind 450.000 Unterschriften im Volksbegehren zusammengekommen, muss ein Volksentscheid über den Volksantrag eingebrachten Gesetzentwurf durchgeführt werden. Stimmen mehr Bürger für den Gesetzentwurf als dagegen, tritt er als Gesetz in Kraft.