Kontakt
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Telefon: 0351 / 493 48 00
Telefax: 0351 / 493 48 09
Volksgesetzgebung
Bürgerinnen und Bürger können die Gesetzgebung des Landes auch selbst in die Hand nehmen – soweit die Theorie. Denn die Hürden für die direkte Demokratie sind erheblich. Generell gilt ein dreistufiges Verfahren: Volksantrag – Volksbegehren – Volksentscheid. Seit 1990 gab es insgesamt acht Vorstöße, von denen lediglich einer beim Volksbegehren erfolgreich war, so dass in einem Volksentscheid über das Gesetz abgestimmt werden konnte (2001). Alle anderen Anträge sind (spätestens) am Volksbegehren – und damit an den 450.000 Unterschriften – gescheitert.
2012 - Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag


Delicious
Mister Wong
Facebook
Twitter