Elke Herrmann: Es bleibt völlig unklar, wer einen Vollzug in freien Formen absolvieren soll – aber die Staatsregierung hat das Projekt ‚Vollzug in freien Formen‘ schon mal ausgeschrieben

„Ein Leuchtturmprojekt „Freie Formen“, das Sachsen 2009 allein 1,4 Mio Euro kostet und nur 20 Jugendstrafgefangenen zugute kommt, löst nicht die strukturellen Probleme bei den ambulanten Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe“
Es gilt das gesprochene Wort![…] Die Linksfraktion greift mit dem Entwurf ein Problem auf:
Es ist eine unter vielen Schwachstellen des Jugendstrafvollzugsgesetzes, den Vollzug in freien Formen nur unzureichend geregelt zu haben. Dies versucht die Linksfraktion in ihrem Gesetzentwurf zu beheben.
Es gelingt ihr jedoch nur unzureichend. Weil nach wie vor nicht klar ist, ob und unter welchen Bedingungen der Jugendstrafgefangene seine Jugendstrafe in freien Formen absolvieren kann. Das ist weder aus dem geltenden Jugendstrafvollzugsgesetz zu erkennen noch aus dem heute vorliegenden Entwurf der Linksfraktion. […] Unsere fachlichen Bedenken: Es kommt darauf an, so wenig wie möglich straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende in das Jugendgefängnis zu schicken.
Wir wollen regelmäßig die Unterbringung der Jugendstrafgefangenen im offenen Vollzug. Nur, wenn das bei einzelnen Jugendstrafgefangenen nicht möglich ist, soll die Unterbringung im geschlossenen Vollzug vorgesehen sein. Zurzeit herrscht ein Umkehrverhältnis. Das haben wir in unserem eigenen Gesetzentwurf Jugendstrafvollzug deutlich gemacht und stimmen dabei mit dem Gesetzentwurf der Linksfraktion überein. […] Unser erstes Ziel sollte es daher sein, durch den Ausbau von sozialen Trainingskursen, Täter-Opfer-Ausgleich, Betreuungsweisungen etc. zu vermeiden, dass Jugendliche überhaupt in den Strafvollzug kommen.
» Download: Große Anfrage und Hintergrundpapier zur Großen Anfrage Jugendkriminalität, Jugendstrafverfahren und Jugendstrafvollzug Vollständiger Wortlaut als PDF zum herunterladen:
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