Elke Herrmann: Ohne das Verbandsklagerecht bleibt der Tierschutz ein zahnloser Papiertiger

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert. Im deutschen Rechtssystem kann aber nur klagen oder Widerspruch in einem Verwaltungsverfahren einlegen, wer in seinen eigenen Interessen berührt ist. Das ist ausschließlich bei den Tiernutzern der Fall. Tiere sind davon naturgemäß ausgeschlossen.
Das grüne Gesetz regelt das Verbandsklagerecht und die Mitwirkungsrechte von Tierschutzvereinen umfassend und sieht mehr Transparenz vor. Anerkannte Tierschutzverbände müssen künftig bei der Planung von Verordnungen und Rechtsvorschriften sowie bei Genehmigungsverfahren, die den Tierschutz betreffen, von der Verwaltung informiert werden. Sie haben darüber hinaus das Recht, sich zu äußern und die Stellungnahmen anderer einzusehen. Das ist von Vorteil, weil diese Vereine damit ihren Sachverstand frühzeitig in das Verwaltungsverfahren einbringen können. Darüber hinaus wird diesen anerkannten Verbänden die Möglichkeit der Verbandsklage eingeräumt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit steckt der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Rahmen für ein faires, rechtsstaatliches Verfahren ab, damit künftig auf der Basis des Tierschutzes ein fundierter Abwägungsprozess zwischen Tier- und anderen Interessen überhaupt erst möglich wird. (…)
Vollständigen Wortlaut als PDF herunterladen: herrmann_2008-11-12_slt122_top4