Elke Herrmann: Sechzig Jahre nach Erklärung der allgemeinen Menschenrechte müssen diese endlich auch für Flüchtlingskinder in Deutschland gelten!

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Wie Sie wissen, liegt einer unserer politischen Schwerpunkte bei Kindern und Jugendlichen. Hierzu haben wir bereits zwei Gesetzentwürfe eingereicht. Unsere Zielrichtung ist es, die Rechte der Kinder zu stärken bzw. Rechte zu schaffen, die an sie und nicht an ihre Eltern angebunden sind. In unserem heute zu beratenden Antrag geht es um eine Gruppe von Kindern, die in der allgemeinen Wahrnehmung kaum oder keine Beachtung finden:
Die Kinder von Flüchtlingen, die teils ohne ihre Familie, als unbegleitete Flüchtlinge, teils mit ihrer Familie nach Sachsen kommen oder sogar hier geboren sind – jedoch einen unsicheren Aufenthaltsstatus haben.
Migration stellt, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine einschneidende Lebenserfahrung dar. Sie bietet Chancen, ist aber häufig mit einem hohen Preis verbunden. Die abrupte Veränderung der alltäglichen Lebenswelt, zu beobachten, wie die Eltern nicht mehr arbeiten dürfen, von Menschen abgeschnitten zu sein, die dieselbe Sprache sprechen wie man selbst, ist vor allem für Kinder und Jugendliche häufig schwer zu ertragen. Dennoch versuchen Kinder und Jugendliche das Beste aus dieser Misere zu machen. Wir erschweren Flüchtlingskindern das Leben hier: wir lassen sie in barackenähnlichen Gebäuden wohnen, lassen sie sich nicht selbst verpflegen. Allein vom aufenthaltsrechtlichen Status ihrer Eltern hängt zurzeit ab, welche Chancen sie für ihr Leben in Sachsen haben. Wir als GRÜNE meinen, dass diese Zustände geändert werden müssen! (…)
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