Johannes Lichdi: Sächsische Landes- oder Kommunalbehörden sollen keine Daten ohne Einwilligung der Bürger verkaufen können

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Bürgerinnen und Bürger sind gesetzlich gezwungen ihre persönlichen Daten abzugeben. Dieser Offenbarungszwang wird durch die Erfüllung bestimmter gesetzlich bestimmter öffentlicher Aufgaben gerechtfertigt. Gegenüber privaten Dritten muss der Bürger seine Daten nicht offenbaren, sondern kann grundsätzlich selbst bestimmen, ob und welche Daten er preisgibt. Es kann nicht sein, dass Meldebehörden, die die Daten zu gesetzlich bestimmten öffentlichen Zwecken von uns erhalten, diese dann gegen unseren Willen an private Dritte weitergeben.
Die Meldebehörden sind an den Grundsatz der Zweckbindung der Daten gebunden. Was nimmt sich der Staat eigentlich heraus, Daten, die ihm aus guten Gründen anvertraut werden mussten, an Dritte weiterzugeben? Was früher einmal als harmlose Gefälligkeit erschien, wie die Weitergabe von hohen Geburtstagen an die Presse, ist heute in den Zeiten der allgegenwärtigen Verknüpfbarkeit von Daten möglicherweise der letzte Baustein zur Vervollkommnung eines Persönlichkeitsbildes, das sich ein Dritter illegal von uns macht. (…)
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