Johannes Lichdi: Wer heute unserem Gesetzentwurf zum Schutz des UNESCO-Welterbes nicht zustimmen will, der will kein Welterbe!

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Wir müssten uns heute nicht mit dem Gesetzentwurf der GRÜNE-Fraktion zum Schutz des Welterbes im Freistaat Sachsen beschäftigen, wenn die Staatsregierung in ihrem Willen, die Waldschlößchenbrücke auf Biegen und Brechen durchzusetzen, davor zurückgeschreckt wäre, die Bindung Sachsens als deutscher Bundesstaat an das Völkerrecht infrage zu stellen. Denn, meine Damen und Herren, es geht hier um eine ganz einfache Frage: Ist der Freistaat Sachsen ein Teil der Bundesrepublik Deutschland, ja oder nein? – Ich war bis zu dieser Debatte der Auffassung, dass diese Frage unzweideutig wohl mit Ja zu beantworten wäre, und wenn ich die Sächsische Verfassung und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zurate ziehe, dann sagen mir deren Texte das Gleiche.
Offensichtlich ist diese zentrale Botschaft bei Herrn Milbradt noch nicht angekommen. Die Staatsregierung und Herr Milbradt persönlich haben die völkerrechtliche Einbindung Sachsens infrage gestellt, indem sie den Regierungspräsidenten Hasenpflug angewiesen haben, die Geltung der Welterbekonvention für Sachsen infrage zu stellen. Der Völkerrechtler Prof. Fastenrath von der TU Dresden hat zu Recht betont, dass aufgrund der Behauptung des Regierungspräsidiums Dresden, es bestehe keine Bindung an die Welterbekonvention, durchaus und sehr wohl Anlass zu einer klarstellenden Gesetzgebung besteht. (…)
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