Michael Weichert: Einheitliche und verbindliche Standards bei der Prüfung der Wasserqualität aller sächsischen Badegewässer

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Unzählige natürliche Gewässer laden in Sachsen jeden Sommer täglich tausende Menschen zum Baden und Erholen ein. Auch im Freistaat gehört Baden und Schwimmen zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten. Idyllisch in die Landschaft eingebettet, im Wald oder Wiesen gelegen, kann man an diesen Seen ein Badevergnügen ohne Ferienstau und Kurtaxe genießen. Der Erholungswert an Sachsens Badegewässern sucht seinesgleichen und wird von Jung und Alt geschätzt.
Anders als die Beckenbäder in den Frei- und Sommerbädern muss in den natürlichen Gewässern das Wasser nicht von Menschenhand umgewälzt, aufbereitet und regelmäßig erneuert werden. Das erledigt die Natur von allein. Gewässer sind Ökosysteme, die sich in einem natürlichen Gleichgewicht befinden, zumindest so lange der Einfluss des Menschen nicht überhand nimmt.
Obwohl die Wasserqualität in Sachsen durchschnittlich gut ist, finden sich immer wieder stark belastete Gewässer und Seen, die durch giftige Algen oder Keime verschmutzt sind. Da das Baden in verschmutzen Gewässern nicht ungefährlich ist, überprüfen die Gesundheitsämter während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September regelmäßig, ob das Wasser in einem Badegewässer auch tatsächlich gesundheitlich unbedenklich ist. Denn je nach Verschmutzungsgrad kann das Baden in belasteten Gewässern im Ernstfall zu Hautreizungen oder schlimmeren Erkrankungen (Darmreizungen, Durchfall, Erbrechen) führen.
Diese systematische und regelmäßige Überwachung der Badewasserqualität gilt in Sachsen jedoch nur für rund 30 Gewässer, die von der obersten Landesgesundheitsbehörde im Einvernehmen mit der obersten Wasserbehörde jährlich vor Beginn der Badesaison bestimmt werden. Laut SächsBadegewVO vom März 2008 sind diese sogenannten EU-Badegewässer durchweg größere Objekte, die eine überregionale Bedeutung besitzen und eine „große Zahl“ von Badegästen aufweisen. Für sie gelten definierte Regeln, die in der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung […] festgeschrieben sind und deren Umsetzung in Sachsen durch die SächsBadegewVO geregelt wird.
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