Dr. Karl-Heinz Gerstenberg: Verbesserung der Aufarbeitung der SED-Diktatur

Redebeitrag des Abgeordneten Dr. Karl-Heinz Gerstenberg zum GRÜNEN-Gesetzentwurf "Gesetz zur Verbesserung der Aufarbeitung der SED-Diktatur im Freistaat Sachsen" (Drs. 5/13914)
93. Sitzung des Sächsischen Landtages, 13. März 2014, TOP 4

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
in diesem Jahr jährt sich zum fünfundzwanzigsten Mal die friedliche Revolution in der ehemaligen DDR, in der die Menschen sich aus eigener Kraft eine Diktatur hinweggefegt und ihre Freiheit erkämpft haben. In den ersten Jahren danach war es wichtig, die verdeckte Arbeit des Staatssicherheitsdienstes und dadurch auch den Charakter der SED-Diktatur offenzulegen. Wir wollten alle wissen, wie die geheimen Strukturen aussahen und wer die Täter waren, wollten die Schicksale der bespitzelten, unterdrückten, eingesperrten Opfer erfahren. Und wir wollten dafür sorgen, dass ihnen Beratung, Hilfe, Rehabilitation zuteilwird.
In Verbindung mit dem Stasi-Unterlagengesetz hat deshalb der Sächsische Landtag im Juni 1992 das Gesetz über Aufgaben und Rechtsstellung des sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR beschlossen. Die Landesbeauftragten haben bis heute eine wichtige Arbeit geleistet, für die ich Ihnen ausdrücklich danke. Der heutige Bundespräsident Joachim Gauck hat als Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen diese Aufgabe treffend beschrieben mit den Worten:
„Nur wenn wir die Vergangenheit kennen, unsere Ohnmacht von einst, unsere Schwäche und unser Versagen, aber auch unseren Mut von einst, werden wir von der Gefahr befreit, alte Lebensmuster ständig zu wiederholen.“
Es ist jetzt an der Zeit, zu überprüfen, ob das vor fast 22 Jahren beschlossene Gesetz noch diesen Anforderungen entspricht. Nach Überzeugung unserer Fraktion darf die Arbeit des Landesbeauftragten fast ein Vierteljahrhundert nach der friedlichen Revolution nicht länger auf die Staatssicherheit verengt werden. Diese Reduzierung trug von Anfang an die Gefahr in sich, dass die Auftraggeber für das „Schild und Schwert der Partei“, die Funktionäre der SED, aus dem Blickfeld gerieten. Die Konzentration auf Täter und Opfer führt aber zudem zur Ausblendung der Alltagserfahrungen und Lebenswirklichkeiten einer übergroßen Mehrheit der Bevölkerung.
Das Machtsystem in der DDR stützte sich außer auf Angst und Androhung von Repressionen, von Ausgrenzung und von staatlicher Gewalt auch auf die Vergabe von Privilegien, auf das Suggerieren von Chancengleichheit. Denker, Gestalter und konkrete Auftraggeber innerhalb dieses Systems waren vor allem die Funktionäre der SED, aber auch jene aus den Massenorganisationen wie z. B. FDGB und FDJ und aus den Blockparteien. Das heißt, dass zum Aufgabenbereich des Landesbeauftragten auch die Alltagsgeschichte in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR und die sozialen Prozesse unter den Bedingungen ausgeklügelter Repressionsandrohungen gehören müssen.
Gerade im Interesse der jungen Generation, die die DDR nicht erlebt hat, ist es wichtig, die Aufarbeitung auf die Wirkungsweisen diktatorischer Herrschaftsformen insgesamt zu erweitern. Michael Beleites, langjähriger Landesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen, formulierte das in seinem Abschiedsrundbrief im Dezember 2010 so:
„Die Schüler müssen etwas erfahren über die subtile Nötigung zur Anpassung im Alltag. Sie müssen verstehen lernen, warum fast alle zu den falschen Wahlen gingen oder am 1. Mai winkend an den SED-Bonzen vorbeimarschiert sind; und sie müssen erfahren, was mit denen passierte, die nicht mitgemacht haben.“
Der Arbeitsbereich des Landesbeauftragten wird deshalb im vorliegenden Gesetzentwurf über den Staatssicherheitsdienst hinaus auf das Gesamtsystem der Diktatur in der SBZ und der DDR, also auch auf soziale Prozesse und Alltagsgeschichte, ausgeweitet. Seine Aufgabe ist es, die Aufarbeitung von Struktur, Wirkungsweise und Folgen der sowjetischen Militäradministration und der SED-Diktatur auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen zu befördern, wobei selbstverständlich in besonderer Weise die Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes im Zusammenwirken mit der SED und anderen Organisationen zu berücksichtigen ist. Seinem neuen Aufgabenfeld entsprechend soll der Landesbeauftragte künftig die Amtsbezeichnung „Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“ führen.
Wir haben uns sehr bewusst nicht für den von einer Reihe von Verbänden und Akteuren bevorzugten Begriff „kommunistische Diktatur“ entschieden. Mit der Bezeichnung SED-Diktatur wird das Gesamtsystem der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR unmissverständlich und zutreffend beschrieben. Zudem ist sie historisch und politisch eingeführt, wie nicht zuletzt die „Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“ zeigt.
Meine Damen und Herren,
der Landesbeauftragte leistet bereits jetzt mit Ausstellungen, Veröffentlichungen und Schulprojekten wertvolle Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen seines Auftrages zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Staatssicherheitsdienst als Instrument der SED. Das wird im Gesetzentwurf durch einen ausdrücklich formulierten gesetzlichen Bildungsauftrag zu allen Wirkungsmechanismen der SED-Diktatur ergänzt. Dadurch soll er auch die Dokumentations-, Bildungs- und Forschungstätigkeit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, der Landeszentrale für politische Bildung sowie von Forschungseinrichtungen unterstützen und ergänzen.
Eine wichtige Aufgabe des Landesbeauftragten ist die eigenständige Dokumentationsarbeit. Als Ansprechpartner für unmittelbar und mittelbar von Verfolgung und Repression Betroffene hat er zu ihnen einen speziellen Zugang und genießt in besonderem Maße ihr Vertrauen. Angesichts der enormen Bedeutung erfahrungsgeschichtlicher Zeugnisse gerade für die schulische Bildung wird deshalb die Dokumentationsarbeit in den gesetzlichen Aufgabenkatalog aufgenommen.
Ebenso wird die Zusammenarbeit mit den in Sachsen tätigen Verfolgtenverbänden und Aufarbeitungsinitiativen als Verpflichtung in das Gesetz aufgenommen. In den Verbänden und Initiativen bündelt sich einerseits ein hohes Maß an Kompetenz, Wissen und Erfahrungen, dass sowohl für die politische Arbeit des Landesbeauftragten als auch der Staatsregierung und der Parlamentarier, aber auch für die Erfüllung des Bildungsauftrages von besonderem Wert ist. Andererseits üben diese Verbände und Initiativen eine Brückenfunktion in der Kommunikation zwischen Betroffenen und politischen Entscheidungsträgern aus, die für die historische und politische Aufarbeitung unverzichtbar ist. Sie sollten daher so weit wie möglich durch den institutionalisierten Landesbeauftragten unterstützt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Arbeit in dem wichtigen, aber auch schwierigen Amt des Landesbeauftragten bedarf einer möglichst breiten politischen Basis unter den demokratischen Fraktionen. Wir alle erinnern uns wahrscheinlich an das Jahr 2011, als nach sehr kontroverser öffentlicher Diskussion ein Kandidat gewählt wurde, dem die Verfolgtenverbände und Aufarbeitungsinitiativen im Vorfeld ihre Unterstützung verweigert hatten und der sich nur auf die Mindestanzahl der Stimmen im Landtag stützen konnte. Für den Start von Herrn Lutz Rathenow war das eine schwere Hypothek.
Wir sind der Überzeugung, dass der Landesbeauftragte sowohl bei Vorschlag und Wahl als auch in seiner Dienstausübung so wenig wie möglich parteipolitischen Interessen ausgesetzt werden sollte. Das Vorschlagsrecht für die Wahl sollen deshalb die Fraktionen des Landtages erhalten. Gewählt wird der Landesbeauftragte mit einer qualifizierten Mehrheit, um eine größtmögliche Legitimation zu erreichen. Damit wird zugleich die Rolle des Parlamentes gestärkt und, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier im Sächsischen Landtag schon mehrfach bewiesen, dass wir solche Aufgaben der politischen Verständigung überzeugend lösen können.
Werte Kolleginnen und Kollegen,
dieser Gesetzentwurf beschreibt nicht etwa einsame grüne Positionen. Der frühere Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Michael Beleites, hatte solche Änderungen der bisherigen Gesetzeslage in seinen Berichten und sonstigen Schriften über viele Jahre hinweg angemahnt, ebenso deutlich haben sich die Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen dafür eingesetzt. Nach Brandenburg 2009 hat nun im vergangenen Jahr auch der Thüringer Landtag sein Landesbeauftragtengesetz bereits in dieser Richtung novelliert.
Sie werden jetzt natürlich entgegnen, dass einem solchen Vorhaben nur Erfolg beschieden sein kann, wenn nicht eine Fraktion vorprescht. Genau aus diesem Grund haben wir unseren Entwurf bereits im Juni 2011 an alle demokratischen Fraktionen des Sächsischen Landtages verschickt. Das Echo war unterschiedlich, teilweise nicht zu vernehmen. Ausdrücklich danken möchte ich dem Arbeitskreis der CDU-Fraktion und insbesondere Kollegen Marco Schiemann, die sich sehr für dieses Vorhaben engagiert haben. Das gibt mir auch den Mut, einen nochmaligen Versuch zu wagen und die Hoffnung, dass uns im fünfundzwanzigsten Jahr nach der friedlichen Revolution eine Modernisierung unseres Landesbeauftragtengesetzes gelingt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist eine Eigenschaft des menschlichen Gedächtnisses, dass es Erinnerungen im Laufe der Zeit vergoldet. So droht auch seit Jahren eine Verklärung der DDR. Dagegen hilft nur die Darstellung der historischen Wahrheit, helfen Tatsachen und Schicksale. Wir brauchen also keinen Schlussstrich, sondern wir brauchen die Unterstützung der Arbeit des Landesbeauftragten durch eine besser gesetzliche Grundlage. Das ist unsere Verpflichtung gegenüber den Opfern der SED-Diktatur, aber auch gegenüber der großen Mehrheit der Menschen in Sachsen, die sich aus Anpassung und Mitläufertum befreit und im Herbst 89 selbst ermächtigt haben! › "Gesetz zur Verbesserung der Aufarbeitung der SED-Diktatur im Freistaat Sachsen" (Drs. 5/13914)

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