Elke Herrmann: Pauschalierung der Unterkunftskosten vergibt die Möglichkeit für Einzelfallentscheidungen

Redebeitrag der Abgeordneten Elke Herrmann zur 2. Lesung ‚Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches‘ (Drs. 5/13799)
92. Sitzung des Sächsischen Landtages, 12. März 2014, TOP 5

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren,
für uns GRÜNE ist die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Kann-Regelung zur Satzungsermächtigung von besonderer Bedeutung. Das Land verpflichtet damit nicht zum Erlass einer Satzung, sondern ermöglicht dies den Kommunen und Landkreisen lediglich. Ob sie also davon Gebrauch machen, ist deren Entscheidung.
Wir sind dafür, die Kosten der Unterkunft durch eine Satzung zu regeln. Zum einen können damit die regionalen Besonderheiten besser erfasst werden, wie etwa die regional sehr unterschiedlichen Mietpreisspiegel. Zum anderen wird mit diesem Verfahren mehr Transparenz geschaffen, durch eine Zusammenarbeit von Räten und Verwaltungen an der Satzungsregelung.
Im Gegensatz dazu sehen wir eine Pauschalierung besonders kritisch, denn sie vergibt die Möglichkeit für Einzelfallentscheidungen. Eine Pauschalierung, mit der Begründung einer Verfahrensvereinfachung – wie von der CDU im Sozialausschuss benannt – lehnen wir ab. Dass Pauschalierungen den realen Ansprüchen nicht in jedem Fall entsprechen, belegen die zahlreichen Klagen und deren Erfolg. Zuletzt hat sich Ende Februar eine Alleinerziehende in Riesa mit ihrer Klage durchgesetzt. Das Sozialgericht Dresden hat der 29-jährigen Mutter und ihrem vierjährigen Sohn insgesamt 442,20 Euro, statt der zuvor bewilligten 321,60 Euro zugesprochen. Auch in diesem Urteil wurde darauf hingewiesen, dass ein „schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung angemessener Wohnkosten fehle. „Nicht nachvollziehbar sei bereits die Bildung eines Vergleichsraums von Coswig, Meißen, Riesa und Weinböhla“ (DNN, 20.02.2014, S. 5).
Die CDU hat bei der Behandlung dieses Gesetzentwurfes im Sozialausschuss mal wieder eine völlig weltfremde Position zu den Kosten der Unterkunft vorgetragen. Die Kommunen brauchen die Pauschalierung nicht als ein Instrument, das Ihnen hilft, die Kosten der Unterkunft und Heizung „auf den Landesdurchschnitt abzusenken“ (siehe Bericht ASV, 40. Sitzung). Ebenso wenig fehlt in den größeren Städten bei den Betroffenen die Bereitschaft in kostengünstigere Wohnungen umzuziehen, wie Herr Krauß vermutete, sondern es fehlt schlicht an Wohnraum, der den Pauschalen entspricht. Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern bleiben dabei besonders häufig auf der Strecke. Eine Ursache dafür sind die steigenden Mieten auf dem privaten Wohnungsmarkt. Andere Probleme hingegen sind hausgemacht. So sind Sozialwohnungen oftmals besonders sanierungsbedürftig. Klapprige Fenster und unzureichende Wärmedämmungen treiben die Heizkosten nach oben. Deshalb setzen wir GRÜNEN uns dafür ein, dass Sozialwohnungen energetisch saniert werden oder energiesparend neu gebaut. So könnte auch eine spürbare Reduzierung der Heizkosten erreicht werden.
Wir unterstützen die Kritik an einem Testat der örtlichen Rechnungsprüfung, wie im § 16 Abs. 7 formuliert. Auch der Städte- und Gemeindetag hat sich in seiner Stellungnahme kritisch dazu geäußert, denn es bedeutet einen deutlichen Mehraufwand für die Kommunen. Dieser Einwand ist im Sozialausschuss und den mitberatenden Ausschüssen nie eingehend geprüft worden.

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