Elke Herrmann zum Equal Pay Day

Wo kein Wille ist, gibt es auch keinen Weg
Redebeitrag der Abgeordneten Elke Herrmann zum Antrag "Equal Pay Day als Mahnung verstehen – geschlechtergerechte Lohnverhältnisse endlich verwirklichen" (SPD), 51. Sitzung des Sächsischen Landtages, 7. März 2012, TOP 9
Es gilt das gesprochene Wort!
—————————————————————————-
Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Jahraus, jahrein wird der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen, der sogenannte "Gender-Pay-Gap" festgestellt und nur halbherzig bekämpft oder vielerorts auch einfach hingenommen.
Nicht anders lässt es sich erklären, dass wir uns seit Jahr und Tag keinen Schritt in Richtung Angleichung der Löhne und Gehälter vorwärts bewegen, uns auch keinen Schritt voran bewegen in Richtung Aufbrechen von Geschlechter- und Rollenstereotypen, die schließlich auch mitursächlich für den Gender-Pay-Gap sind.
Ich gebe zu, bei der Bekämpfung der Lohnungleichheit muss etwas genauer hingeschaut werden. Es muss der Blick geschärft werden, um die Ursachen wahrzunehmen. Es muss aber auch der politische Wille vorhanden sein, um den Ursachen wirkungsvoll zu begegnen und gezielt da anzusetzen, wo konkrete Handlungsmöglichkeiten bestehen. Einige dieser konkreten Ansatzpunkte finden Sie in vorliegendem Antrag.
Renommierte Wirtschaftswissenschaftler (wie Christina Klenner) verweisen in diesem Zusammenhang auf den Unterschied zwischen Einkommensdiskriminierung im engeren juristischen Sinne und strukturellen Faktoren.
In Ostdeutschland lassen sich fast drei Viertel des Gender-Pay-Gap mit solchen strukturell-diskriminierenden Faktoren erklären: Frauen verdienen weniger als Männer, weil sie häufiger ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, deshalb auf kürzere Betriebszugehörigkeiten als Männer kommen und seltener die hochdotierten Leitungspositionen besetzen. Entgeltschmälernd wirkt sich dabei insbesondere die Konzentration auf wenige und zudem schlecht bezahlte Branchen und Berufe aus. Rund die Hälfte aller weiblichen Auszubildenden verteilt sich auf zehn von 360 möglichen Lehrberufen, die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen arbeitet in fünf von insgesamt 87 Berufsgruppen. Das sind dann zugleich die Branchen mit den niedrigsten Löhnen. So bekommt eine Friseurin in Sachsen im ersten Berufsjahr nur 3,82 Euro die Stunde. Auch Sekretärinnen, Arzthelferinnen und Erzieherinnen zählen zu den typischen und schlecht bezahlten Frauenberufen.
Entgeltungleichheit ist dabei keineswegs nur ein Problem der geringer qualifizierten Frauen – im Gegenteil. Bezogen auf die zehn am höchsten dotierten Berufe hören die Einkommen gut verdienender Frauen dort auf, wo die Einkommen gut verdienender Männer gerade erst anfangen.
Zementiert wird diese ungleiche Bewertung in den Entgeltstrukturen – vor allem in der Privatwirtschaft, aber auch im öffentlichen Dienst. So lassen sich z.B. keine objektiven Gründe dafür finden, dass Grundschullehrerinnen hierzulande weniger verdienen als Gymnasiallehrer – außer, dass die einen in einem typischen Frauenberuf, die anderen in einem traditionellen Männerberuf arbeiten. Gleiches gilt für Erzieherinnen. Dasselbe gilt auch für Ingenieure und Bibliothekarinnen, für Putzfrauen und Pförtner, Leiterinnen von Diätküchen und Betriebshofleiter, Küchenhilfen und Kanalarbeiter: Obwohl die Frauenjobs, was Anforderungen und Belastungen angeht, denen der Männer mindestens gleichwertig sind, werden sie nach dem TVÖD niedriger eingestuft und damit schlechter bezahlt.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch die Landesverwaltung mit ihren Staatsbetrieben ist eine große Arbeitgeberin. Als Arbeitgeberin ist sie Tarifvertragspartei und damit an Aushandlungsprozessen beteiligt und kann sich für den Einsatz diskriminierungsfreier Arbeitsplatzbewertungssysteme, wie LOGIP stark machen.
Und erlauben Sie mir eine Bemerkung am Rande: Wenn sich die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme zu vorliegendem Antrag damit rühmt, dass der Gender-Pay-Gap in Sachsen deutlich geringer als im bundesdurchschnitt ausfällt, dann verschweigt sie den direkten Vergleich mit den Ostdeutschen Ländern. Hier liegt Sachsen nämlich an letzter Stelle.
Länder wie Ontario in Canada zeigen, dass es erst durch eine gesetzliche Verpflichtung zu einer Entgeltangleichung gekommen ist. Unternehmen sind dort zum einen zur Lohntransparenz verpflichtet. Zum anderen müssen sie ernsthafte Pläne zur Lohnangleichung vorlegen. Werden diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist umgesetzt, drohen Sanktionen. Die Tarifautonomie stünde einer solchen gesetzlichen Regelung auch in Deutschland nicht entgegen.
Wie schon das Sprichwort sagt: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Im Umkehrschluss bedeutet das: Wo kein Wille ist, gibt es auch keinen Weg.
Und glauben Sie mir: Der gemeinsame Einsatz für die Lohngleichheit lohnt sich!