Eva Jähnigen: Die Weichen für die Zukunft Sachsens sollte der Landtag stellen

Redebeitrag der Abgeordneten Eva Jähnigen zum Gesetzentwurf "Gesetz über die Beteiligung des Sächsischen Landtags an der Erarbeitung des Landesentwicklungsplans", 60. Sitzung des Sächsischen Landtages, 12. Juli 2012, TOP 3

– Es gilt das gesprochene Wort –
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Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Zu Recht wird in Sachsen viel von großen Aufgaben bei der Landesentwicklung gesprochen: sinkende Bevölkerung und sinkende Einnahmen in der Fläche des Landes, Umsetzung der Klimaschutzziele und der Energiewende, moderne Mobilitätspolitik und gute Erreichbarkeit öffentlicher Einrichtungen und Dienste.
Der Landesentwicklungsplan ist für all das zentrales Gestaltungsinstrument. Seine Festsetzungen binden Landes- und Kommunalverwaltungen über viele Jahre und er stellt die Weichen für etliche Investitionen und Folgeentscheidungen. Deshalb soll dafür das sächsische Parlament den Hut aufhaben.

Früher war das so. Sachsens erster Landesentwicklungsplan wurde 1994 von der Verwaltung erarbeitet und vom Parlament für verbindlich erklärt. Diese Gestaltungschance gab die CDU-Mehrheit 2001 mit einer Novelle des Landesplanungsgesetzes auf – Begründung: Deregulierung und Verfahrensbeschleunigung. Seither darf das Parlament noch eine Stellungnahme abgeben. Ob diese aber berücksichtigt wird oder nicht, liegt allein im Ermessen der Regierung. Bereits 2003, kurz vor Beschluss des letzten Landesentwicklungsplanes, versuchte die SPD das zurückzudrehen – damals erfolglos.

Angesichts der Entwicklung nach 2001 muss befürchtet werden, dass die Landesentwicklungsplanung 2012 im Vergleich zu der von 2003 schrittweise wegreguliert werden soll. Im Vergleich des Landesentwicklungsplanes 2003 zum jetzt vorliegenden Entwurf fällt auf: Der neue Entwurf bleibt trotz größerer Planungsaufgaben erschreckend allgemein und deshalb weitgehend zahnlos.

Vor wichtigen Aufgaben wie dem Klimaschutz und der Reduktion der Flächenversieglung drückt sich die Regierung ganz und gar. Die Umsetzung der Energiewende und die notwendige, verträgliche Gestaltung der neuen Bergbauinteressen delegiert sie in die regionalen Planungsverbände ab. Im Umgang mit wachsenden und schrumpfenden Regionen bleibt sie unverbindlich. Das ist weder Deregulierung noch kommunalfreundlich, sondern schlichtweg Versagen angesichts der Zukunftsfragen des Landes. Denn diese müssen auf Landesebene vorgeklärt werden. Folgerichtig ducken sich auch die Raumordnungsbehörden oft und gern ab – z. B. bei unverträglichen Ansiedlungen großflächigen Einzelhandels.

Übrigens: dass die Fertigstellung des neuen Landesentwicklungsplanes sich entgegen der Ansagen des Innenministers auf 2013 verschieben wird liegt nicht am Parlament. Diese Regierung war nicht in der Lage Fachplanungen Verkehr und Klima und Energie rechtzeitig vor dem Plan fertigzustellen. Soviel zur Verfahrensbeschleunigung.

Diese Verhältnisse wollen wir GRÜNE ändern. Mit dem Gesetzentwurf über die Beteiligung des Sächsischen Landtags an der Erarbeitung des Landesentwicklungsplans soll der Plan wieder an die Zustimmung des Parlamentes gebunden und so gestärkt werden. Dieses Gesetz wollen wir im Herbst 2012 verabschieden. Sachsen steht vor großen Aufgaben. Dieser schwächliche Landesentwicklungsplan braucht eine Nachjustierung seiner Ziele und deshalb viel parlamentarischen Druck.
Der Gesetzentwurf im Wortlaut (Drs. 5/9548)