Eva Jähnigen: Nach dem Hochwasser 2013 wurde konsequentes Handeln versprochen – dieses Versprechen hat die CDU/ FDP-Koalition gebrochen

Redebeitrag der Abgeordneten Eva Jähnigen zum Antrag der CDU- und FDP-Fraktion zur Flutkatastrophe (Kirchbach-Kommission), Drs. 5/13548, 91. Sitzung des Sächsischen Landtages, 30. Januar 2014, TOP 3

– Es gilt das gesprochene Wort –
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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
Der Antrag der Koalitionsfraktionen greift mit der Auswertung des Sommerhochwassers 2013 ein an sich besonders wichtiges Thema auf. Wir GRÜNE halten den Antrag aber vor dem Hintergrund des praktischen Tuns der Regierung für schlichtweg ungenügend.
Konsequentes Handeln zur Verringerung der Hochwassergefahren haben sie nach dem Hochwasser 2013 erneut versprochen. Das ist ein Versprechen geblieben. Sie handeln inkonsequent.
 
Unmittelbar nach dem Hochwasser haben CDU und FDP trotz Gegenwehr aus den Kommunen und der Öffentlichkeit geglaubt, ein unverändertes Wassergesetz beschließen zu müssen. Damit wurden den Kommunen Handlungsmöglichkeiten wie das Vorkaufsrecht in Hochwasserschutzfragen aus der Hand geschlagen. Kurze Zeit später wurde auch der Landesentwicklungsplan von der Regierung festgesetzt. Alles Wichtige ist dort Fehlmeldung: Es gibt kein Maßnahmekonzept für mehr Flächenentsieglung und es gibt keine Konsequenzen aus dem erneuten Hochwasser. Gestern Abend wurde unser GRÜNER Antrag zur Begrenzung der Neuversieglung im Parlament diskutiert. Und da haben CDU und FDP ebenso wie Umweltminister Kupfer sehr herumgeeiert. Grundtenor war bei Ihnen: wir wollen schon weniger versiegeln, aber wir wissen nicht wie. Angeblich fehle es an Daten. Wir wissen aber genau: Die Kommunen haben präzise Daten über ihre Bodennutzung – nämlich zur Berechnung ihrer Abwasser- und Regenwassergebühren – und an wissenschaftlichen Kenntnissen fehlt es auch nicht. Sie werden offenbar nur ungenügend von der sächsischen Regierung genutzt.
 
Wir müssen verärgert feststellen: In diesem Bereich fehlen der Regierung Gestaltungswille und Konsequenz.
 
Und der heute vorliegende Antrag bemäntelt das auf sehr durchsichtige Art. Die Regierung versagt im Bereich der Überschwemmungsflächen – und sie erwähnen das nicht einmal. Es kann nicht ausreichen, dass der Innenminister auf ihren Antrag hin einen Bericht über die Berücksichtigung der Empfehlungen beim Meldesystem und Katastrophenschutz leistet. Das ist zu kurz gesprungen. So kommen wir nicht weiter, Kolleginnen und Kollegen.
 
Der Kirchbach-Bericht selbst ist der Kronzeuge dafür. In der höchst diplomatischen Höflichkeitssprache sächsischer Verwaltungsfachleute heißt es auf S. 35 des Berichtes:
„Die Schaffung neuer Überschwemmungsflächen ist noch nicht im erhofften Ausmaß gelungen.“
 
Im politischen Klartext heißt das: „Die Schaffung neuer Überschwemmungsflächen wurde seit 2002 von der Staatsregierung sträflich vernachlässigt.“ Als Wink mit dem Zaunpfahl wird im Bericht die Kleine Anfrage meiner GRÜNEN Fraktionskollegin Gisela Kallenbach zum Stand der realisierten Deichrückverlegungen in Sachsen zitiert (Drs. 5/12218). Und die Kirchbach-Kommission konstatiert völlig korrekt, dass von ursprünglich in 47 Hochwasserschutzkonzepten nach 2002 vorgeschlagenen 49 Poldern und Deichrückverlegungen mit insgesamt 7.500 Hektar potenziellen Retentionsflächengewinn im Hause Kupfer im Laufe der Zeit nur noch 36 Maßnahmen mit 5.200 Hektar als „fachlich sinnvoll und realisierbar“ befürwortet wurden.
 
Die Gründe für diese Reduzierung um ein Drittel wurden im Detail bis heute nie offen und transparent dargelegt. Offenbar hat die Regierung ihre Pläne einfach an das zu langsame Umsetzungstempo angepasst, um die Probleme zu verschleiern. So funktioniert Hochwasserschutz nicht!
 
Bislang wurden davon, der Antwort auf die Kleine Anfrage nach, nur 140 Hektar Überflutungsfläche durch Deichrückverlegungen bzw. Deichaufgaben geschaffen. Das sind weniger als 2 Prozent der ursprünglich geplanten Überschwemmungsflächen! Eine weitere Deichrückverlegung sowie ein Polder sind in Bau. Mehr nicht. Dieses Verzögern wichtiger Maßnahmen ist kein Zufall: Insgesamt wurden nach Angaben der Staatsregierung zwischen 2002 und 2012 530 Millionen Euro für realisierte sächsischen Hochwasserschutzmaßnahmen ausgegeben, davon allerdings nur 5 Millionen Euro in die Schaffung von Überschwemmungsflächen entlang der sächsischen Gewässer investiert – siehe Kleine Anfrage meiner Kollegin Gisela Kallenbach Drs. 5/9671.
 
Während Sie also die Anzahl möglicher Deichrückverlegungen eindampfen, haben wir GRÜNE nach dem Juni-Hochwasser 2013 in einem Gutachten von Prof. Dister vom WWF-Auen-Institut konkrete Vorschläge zur Schaffung von mehr Überflutungsflächen in Sachsen vorgelegt. Diese umfassen 17 neue Überflutungsgebiete – allein an den vier Flüssen Elbe, Zwickauer Mulde, Freiberger Mulde und (vereinigte) Mulde – mit einer zusätzlichen Gesamtfläche von insgesamt 3.500 Hektar in ehemaligen Flussauen. Sind diese inzwischen geprüft worden?
 
Ich zitiere den Kirchbach-Bericht weiter:
„Hinsichtlich der Gewinnung von Überschwemmungsflächen ist ein schnelleres Vorgehen angezeigt.“
 
Weiß Gott, da hat die Kommission aber Recht. Zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen fordern wir GRÜNE seit Jahr und Tag eine Änderung der Politik in Sachsen. Hier möchten wir Ihnen folgenden Satz der Kirchbach-Kommission ins Stammbuch schreiben: „Ein Entschädigungsprogramm für Landwirte, das bundesweit ausgerichtet sein sollte, ist hierfür notwendig.“ Großzügige Ausgleichszahlungen für Ertragsausfälle im temporären Überschwemmungszeitraum für die Besitzer dieser Flächen kämen die Steuerzahler immer noch um ein Vielfaches billiger als der alleinige Fokus auf technischen Hochwasserschutz und Folgeschäden der Überschwemmungen.
 
In starkem Maße fehlen auch kommunale Hochwasserschutzkonzepte für die Gewässer zweiter Ordnung. Einige Kommunen sind besonders stark belastet durch Schlamm- und Gerölllawinen, für die sie als wild ablaufende Gewässer allein verantwortlich sind, hohe Kosten tragen müssen und die selbst Ursachen beseitigen zu können. Ich habe mir diese Situation auf meiner Sommertour nach dem Hochwasser beispielsweise im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge angesehen und darüber berichten lassen.
 
Vielerorts wird die Bildung kommunaler Zweckverbänden ein guter Weg sein, um die Verhältnisse zwischen Oberliegern und Unterliegern zu klären – beim vorsorgenden Hochwasserschutz am Gewässer ebenso wie bei der Entsiegelung zur Vorbeugung von Schlammlawinen.
 
Aber wie sieht es in der Praxis bei der von der Kirchbach-Kommission geforderten Förderung solcher Maßnahmen aus? Hochwasserschutzkonzepte werden für Gewässer zweiter Ordnung wenig und andere Maßnahmen gar nicht gefördert. Die Prioritätensetzung des Landes gilt hauptsächlich den Gewässern 1. Ordnung. Wir haben aber gerade beim Hochwasser 2013 gesehen, dass die Gewässer 2. Ordnung ein hohes Schadenspotenzial haben.
 
Die von der Kommission festgestellten Verbesserungen im Melde- und Warnsystem konstatieren wir mit Erleichterung. Sicher wird es notwendig sein, die Frage der Krisenstabbildung auf Landesebene zu verändern. Vor allem ist uns aber eine bessere Einbeziehung der ehrenamtlichen Organisationen und Initiativen Herzenssache. Diese sind das Rückgrat des Katastrophenschutzes.
Ich will aber noch mal unterstreichen: ehrenamtliches Engagement braucht auf der Gegenseite Transparenz staatlichen Handels. Transparente Strukturen zur Einbindung der Freiwilligen im Katastrophenfall – aber auch Transparenz über Entscheidungen dazwischen! Es ist nicht gut, dass an vielerorts die Modellierung und Bürgerinformation zum neuen Verlauf der Hochwasserschutzlinien in den durch neue Hochwasserschutzmauern veränderten Stauhöhen an ungeschützten Orten immer noch ausstehen. Ein Beispiel aus meiner Heimatstadt Dresden: hier wird seit längerem eine Bebauung im kritischen Uferbereich geplant – die sogenannte Hafencity auf der Pieschner Elbseite. Es bedurfte erst der Antwort auf eine kleine Landtagsanfrage meines Fraktionskollegen Johannes Lichdi im Sommer 2013, um zu klären, dass der Freistaat Sachsen diese Uferbebauung nach dem neuen Hochwasser ablehnen wird. Wir finden diesen Kurs als GRÜNE richtig. Aber den Betroffenen muss sie auch mal öffentlich erläutert werden!
Besonders gefreut hat uns das Anliegen der Kommission zur Verbesserung der Eigenvorsorge. Auch hier könnte Sachsen weiter sein – wir hatten die entsprechenden Anträge zum Haushalt 2013/14 eingebracht, allein die CDU und FDP haben nicht zugestimmt. Wir hatten vorgeschlagen, mit einem Fond von 2 Mio. € jährlich über Zuschüsse und zinsfreie Darlehen Maßnahmen zur Eigenvorsorge anzuschieben. Auch darüber wurde nicht einmal ernsthaft diskutiert.
 
Ich rate ihnen, lesen sie doch mal zwischen den Zeilen des Berichts, dass können wir doch alle noch von früher. Dann würden sie feststellen, dass wenn bei allen Verbesserungen im Katastrophenschutz und Warnsystem der Fokus einseitig auf technischen Hochwasserschutzmaßnahmen liegt und der vorsorgende Hochwasserschutz so vernachlässigt wird, solche Berichtsanträge wie der heutige nicht wirklich hilfreich sind.
 
Das flächendeckende Hochwasser in Sachsen 2013 mit seinen großen Schäden hat gezeigt: der vorsorgende Hochwasserschutz muss gestärkt werden und die Kommunen brauchen mehr Unterstützung. Das ist das Gebot der Stunde – und keine vagen Berichtsanträge.
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