Eva Jähnigen: Vorfahrt für ÖPNV und Rad

Redebeitrag der Abgeordneten Eva Jähnigen zur 2. Lesung des "Gesetzes über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse un den Gemeinden im Freistaat Sachsen" (GRÜNE-Fraktion, Drs. 9593), 81. Sitzung des Sächsischen Landtages, 11. Juli 2013, TOP 4
– Es gilt das gesprochene Wort –
————————————————————————————————————
Werte Kolleginnen und Kollegen,

seit wenigen Wochen ist klar: die Zahlung der Entflechtungsmittel vom Bund an die Länder wird bis 2019 fortgesetzt. Richtig und gut so. Diese Sicherheit wollen, nein, müssen wir allerdings an die sächsischen Kommunen weitergeben. Denn nur bis Ende 2013 ist klar, dass dieses Geld zweckgebunden für kommunalee Verkehrsinvestitionen ausgegeben werden muss. Ab 2014 fließt weiterhin Geld an Sachsen, der Verwendungszweck ist aber aktuell noch offen. Für Sachsen reden wir hier von jährlich rund 88 Millionen Euro.
Unser Gesetzentwurf sichert Städten und Gemeinden zügig Rechtssicherheit. Mit unserem Entwurf eines Sächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes wollen wir den Kommunen über das Jahr 2013 hinaus die finanziellen Mittel des Bundes für die Verbesserung ihrer Verkehrsverhältnisse vor Ort sichern. Wir halten es für falsch, diese Zweckbindung immer erst im Rahmen der Haushaltsplanung zu beschließen und das Geld bis dahin zur Disposition zu stellen.
In dieser Forderung waren wir uns in der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf übrigens mit allen Sachverständigen, insbesondere mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände einig.
Außerdem ist das eine Frage der Transparenz. Das Parlament soll entscheiden, für welche Zwecke mittelfristig Fördergeld ausgegeben wird. Die Beschlüsse zum Haushalt stellen diese Transparenz nicht her. Der Vertreter der Staatsregierung, Staatssekretär Werner, konnte im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Beratung dieses Gesetzentwurfes jedenfalls nicht sagen, welche der im Haushalt beschlossenen Maßnahmen mit Entflechtungsmitteln, welche mit Mitteln der EU und welche aus Landesmitteln finanziert werden. Und genau darum geht es.
Keinen Konsens gab es in der Sachverständigenanhörung zu unserem Gesetzentwurf im Ausschuss über die Prioritätensetzung bei der Verwendung des Geldes. Ein Teil der Sachverständigen unterstützte unseren Grundgedanken: die Aufgaben der Daseinsvorsorge in Zeiten des demografischen Wandels und verstärkter Klimaschutzanstrengungen erfordern mehr Investitionen in den Um- und Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur. Die knappen Finanzmittel müssen ökonomisch effektiver und ökologisch sinnvoller eingesetzt werden. Gerade im Bereich der ÖPNV-Investitionen gibt es einen zunehmenden Investitionsstau.
Sachsen hat die Priorität mit dem Fokus Straßenneubau aus unserer Sicht seit Jahren falsch gesetzt und diesen Trend unter Verkehrsminister Sven Morlok (FDP) sogar noch verschärft. Derzeit werden nur 15 Prozent des Infrastrukturgeldes für den Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und 85 Prozent der Finanzmittel für die Straße eingesetzt. Damit ist Sachsen bundesweites Schlusslicht bei der Aufteilung des Bundesgeldes für den Umweltverbund. Damit muss Schluss sein: Wir setzen bei den förderungsfähigen Vorhaben mit 70 Prozent der Mittel verstärkt auf den öffentlichen Personennahverkehr und mit immerhin knapp neun Millionen Euro (zehn Prozent) erstmals auf den Radverkehr.
Anstatt zusätzlicher Straßenneubauten muss es einen Stopp beim Kaputtsparen des ÖPNV geben. Der sächsische ÖPNV hat steigende Fahrgastzahlen und hohe Kostendeckungsgrade im Betrieb, landesweit um die 70 Prozent. Das wird bei dem absehbar zunehmendem Instandhaltungsstau nicht zu halten sein. Die Situation wird noch brisanter, weil ab 2014 Förderprogramme wie EFRE nicht mehr greifen.
Mit unserem Vorschlag für ein sächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bieten wir eine Alternative zur Verkehrspolitik von CDU und FDP. Neuer Förderschwerpunkt sollen neben dem Radverkehr auch innovative Angebote wie Car-Sharing und Radstationen sowie die grundhafte Sanierung von Straßen und Lärmschutzmaßnahmen sein.
Wir legen Ihnen heute einen innovativen Gesetzentwurf zur Abstimmung vor:
Nach einer Innovationsklausel werden vorrangig solche Maßnahmen gefördert, die höchste Effekte bei der Einsparung von CO2 und Energie haben und damit auch die geringsten Betriebskosten verursachen. Die Deckung der aus der Investition folgenden Betriebskosten muss geprüft und bei der Entscheidung über die Förderung gesichert sein. Eine Projektförderung ist mit unserem Entwurf nur bei planerischer Integration und Prüfung von Behindertenbelangen möglich.
Die Anhörung war auch für uns ein Lernprozess, den wir in Änderungsanträgen dokumentiert haben: Wir haben nun auch eine Aufstockung der Bundesmittel durch eigene Landesmittel als Möglichkeit vorgesehen; wollen die Förderung kombinierter Maßnahmen (z.B. die Verbindung von Verkehrsberuhigung mit Barrierefreiheit und Radabstellplätzen) bevorzugen sowie auch alternative Bedienformen jenseits eines Linienverkehrs im ländlichen Raum fördern. Solche Busse wünscht sich die Regierung zwar im Landesverkehrsplan, sie tut jedoch in der Praxis nichts dafür.
Ich werbe für die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf, mit dem es möglich wird, kurzfristig den Instandhaltungsstau im ÖPNV aufzulösen.
Die von uns vorgeschlagene Quote: 70 Prozent ÖPNV, 20 Prozent Straßenerhaltung, Lärmschutz und CarSharing sowie 10 Prozent für die Radinfrastruktur wollen wir auf zunächst zwei Jahre befristen. Danach halten wir eine Evaluierung für unverzichtbar.
Mittel- und langfristig erreichen wir mit unserem Gesetzentwurf eine Priorität der Förderung von umweltfreundlichen und kostensparenden Maßnahmen sowie Transparenz über Förderschwerpunkte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie jetzt bei der mehrfachen verwendung des Wortes "Instandhaltungsstau" zusammengezuckt sind und sofort an den aufgelaufenen Instandhaltungsstau im sächsischen Straßennetz gedacht haben – ja auch dieser ist uns bewusst. Unsere GRÜNE Position dazu ist eindeutig: Wir müssen zunächst die tatsächlichen Kosten eruieren. Unser Credo: Sanierung geht vor Neubau – sonst steigen Infrastrukturkosten bei sinkender Bevölkerung noch zusätzlich. Oder einfach ausgedrückt im Sinne der gestrigen Schuldenbremsendebatte: Bestelle nur so viele Straßen, wie Du auch künftig bezahlen kannst. Das ist aber nicht mit der Verwendung der GVFG-Mittel zu lösen. Hier muss ein generelles Umdenken her. Dazu haben wir Ihnen seit Jahren geduldig Vorschläge unterbreitet, nicht nur aber verstärkt im Haushaltsverfahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sachsen hat mit diesem Gesetzesentwurf die Chance, die Rote Laterne im bundesweiten Vergleich der kommunalen Förderung von ÖPNV, Radverkehr und CarSharing. Nutzen Sie die heutige Gelegenheit; Schaffen Sie mit der Unterstützung unseres Gesetzesentwurf Planungssicherheit für unsere Städte und Gemeinden.
Mehr unter: www.mobiles-sachsen.de » Alle GRÜNEN Reden finden Sie hier …