Karl-Heinz Gerstenberg: Kehrtwende schaffen, bevor wissenschaftlicher Nachwuchs den Schluss zieht, ein Leben für die Wissenschaft lohnt sich nicht

Redebeitrag des Abgeordneten Karl-Heinz Gerstenberg zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion:
"Bessere Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs – zukunftsfähige Personalstrukturen an den Hochschulen schaffen"
(Drs. 5694)
96. Sitzung des Sächsischen Landtages, 21. Mai 2014, TOP 10


– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
"Niemand wird sich für eine akademische Laufbahn entscheiden, weil dies ein zweckrationaler Weg ist, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Wir alle wussten, als wir angefangen haben, dass es schwer wird, aber kaum einer wird vermutet haben, dass es so unmöglich ist, sich in diesem Bereich eine planbare, berufliche Existenz aufzubauen."
So wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in einer Befragung der Mittelbauinitiative der TU Dresden zitiert. Diese Worte beschreiben sehr genau die Situation, in der sich junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen an unseren Hochschulen heute wiederfinden. Andere Länder wie Großbritannien oder die USA – ausgerechnet die USA, das Land des "hire and fire" – sehen für ihren wissenschaftlichen Nachwuchs verlässliche Karrierewege vor. In Deutschland dagegen gilt das Prinzip "Schaffe es nach ganz oben oder geh". Und auf diesem höchst unsicheren und mühsamen Weg zur Professur gibt es keine Lebensphase, die mit Planbarkeit oder Stabilität verbunden wäre.
Wegen dieser unhaltbaren Situation hat unsere Fraktion bereits vor drei Jahren den vorliegenden Antrag zu besseren Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs eingebracht. Man könnte hoffen, die Lage habe sich inzwischen zum Besseren gewendet und der Antrag sei erledigt. Das Gegenteil ist der Fall: Prekäre Beschäftigungsverhältnisse greifen schlimmer um sich als je zuvor. Anfang des Jahres haben wir die aktuellen Zahlen abgefragt und die sind erschreckend. Hochschulübergreifend gesehen, hatte 2012 nur noch jeder fünfte Mittelbaumitarbeiter ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, an den Universitäten war es nur noch jeder zehnte. Nur drei Jahre zuvor konnte immerhin noch jeder dritte Beschäftigte im wissenschaftlichen Mittelbau eine unbefristete Stelle sein eigen nennen. Nun werden Sie, werte Kollegen von der Koalition, sicher darauf verweisen, dass es nun einmal ganz normal sei, wenn Qualifizierungsstellen oder projektfinanzierte Arbeitsplätze befristet sind. Das ist im Grundsatz auch nicht zu bestreiten. Jedoch ist es leider so, dass die Laufzeiten der Verträge mittlerweile aberwitzig kurz sind. Fast ein Viertel aller befristeten Stellen hat heute eine Vertragslaufzeit von unter sechs Monaten. Die Qualifizierungsstelle muss noch erfunden werden, die in einem halben Jahr zum Ziel führt. Und Drittmittelprojekte, die nur ein halbes Jahr laufen, gehören auch ins Raritätenkabinett.
Natürlich zeigen nackte Zahlen nicht immer auf den ersten Blick, was sie für die Lebensrealität des Einzelnen bedeuten. Dankenswerterweise hat allerdings die Mittelbauinitiative an der TU Dresden jene Befragung unter ihren Kolleginnen und Kollegen durchgeführt, aus der ich eingangs zitiert habe. Und die kommt anhand der 1.300 vollständig ausgefüllten Fragebögen zu Ergebnissen, die das Bild abrunden: Über 91 Prozent der Befragten gaben an, befristet beschäftigt zu sein, die Mehrheit auf Projektmittelstellen. Dabei musste über die Hälfte der Befragten Befristungen von unter 18 Monaten vermelden.
Die Betroffenen rechnen mittlerweile ganz selbstverständlich damit, dass auf diese Befristung ein weiterer befristeter Vertrag folgen wird, denn das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erlaubt immerhin die Verkettung befristeter Arbeitsverträge. Das führt dann eben auch dazu, dass 17 Prozent der Befragten angeben mussten, mittlerweile auf ihrem 6. bis 10. befristeten Arbeitsvertrag an der TU Dresden tätig zu sein. 2 Prozent hatten zum Zeitpunkt der Umfrage sogar mehr als 20 Arbeitsverträge. Bedenkt man, dass Verträge nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz nur insgesamt 12 Jahre befristet werden dürfen, wird schnell klar, welche Laufzeiten diese Verträge mitunter aufgewiesen haben. Solche existenziellen Unsicherheiten können fatale Konsequenzen für andere Lebensbereiche haben, wie etwa die eigene Familienplanung. Nicht überraschend gab ein Viertel der Befragten an, dass sie den eigenen Kinderwunsch erst einmal zurückgestellt haben, die übergroße Mehrheit aufgrund der fehlenden Sicherheit. Die Folgen für unsere alternde, aber dringend auf hoch qualifizierten Nachwuchs angewiesene Gesellschaft kann sich jede und jeder von Ihnen mühelos ausmalen.
Auch die Hochschulrektorenkonferenz hat erst am 13. Mai dieses Jahres die ganze Misere auf den Punkt gebracht. In ihrem "Orientierungsrahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nach der Promotion und akademischer Karrierewege neben der Professur" beklagt die "Stimme der Hochschulen", wie sie auch genannt wird, dass die Zahl der Dauerstellen im Verhältnis zur Zahl der qualifizierten Nachwuchskräfte nicht proportional mitgewachsen ist und somit die Verbleibs- und Aufstiegschancen stark gemindert seien. Richtigerweise gibt die HRK Handlungsempfehlungen an die Hochschulen. Zugleich aber fordert sie Bund und Länder auf, durch rechtlich und finanziell verlässliche Rahmenbedingungen und durch einen Aufwuchs der Grundfinanzierung einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Personalstruktur in den Hochschulen leisten. Genau dieses Ziel verfolgen wir mit unserem Antrag. Es reicht eben nicht aus, Frau Staatsministerin von Schorlemer, die Hochschulen zu ermahnen. Die Politik muss dringend die Rahmenbedingungen verbessern!
Es ist doch nicht so, dass alle Aufgaben im akademischen Mittelbau lediglich auf Qualifizierung abzielen würden. Von Laborbetreuung bis Lehre reicht das Spektrum der Daueraufgaben, deren Wahrnehmung Dauerstellen rechtfertigt. Hier verweisen zu Recht die Hochschulen, der Wissenschaftsrat und nun auch die Hochschulrektorenkonferenz darauf, dass dies nicht ohne eine Anpassung der laufenden Grundfinanzierung gelingen wird. Unsere Fraktion hat sich seit Jahren für diesen Weg eingesetzt.
Einer Pressemitteilung der Dresdner Mittelbauinitiative war nun gestern zu entnehmen, dass im Wissenschaftsministerium die Meinung existiert, die staatliche Hochschulfinanzierung sei nur als "Fehlbedarfsfinanzierung der Mittel, die nicht durch Drittmittel gedeckt werden können" zu betrachten. Ich bin nach 24 Jahren Politik im CDU-geführten Freistaat Sachsen an Tiefschläge gewöhnt, aber diese Aussage hat mich doch fassungslos gemacht! Eine solche Haltung wäre ein Offenbarungseid und würde das Finanzierungssystem der Hochschulen auf den Kopf stellen. Frau Staatsministerin, ich erwarte heute von Ihnen eine Klarstellung!
Mit einer erhöhten Grundfinanzierung könnten wir auch der enormen Drittmittelabhängigkeit der sächsischen Hochschulen wirkungsvoll begegnen. Aber auch bei diesen Drittmittelprojekten ist durchaus Spielraum gegeben. Natürlich verfügen solche Projekte nicht über eine unbegrenzte Laufzeit, aber es gibt keinen vernünftigen Grund, warum die Vertragslaufzeiten der Beschäftigten nicht an die Laufzeiten der Projekte angepasst werden sollten. Mehrfachkettenverträge in ein und demselben Projekt sind nicht nur unnötig, sie sorgen für unnötige Unsicherheit. Über eine Initiative auf Bundesebene sollten wir außerdem dafür sorgen, dass in den Drittmittelprojekten des Bundes und der Deutschen Forschungsgemeinschaft Risikoaufschläge für befristete Beschäftigungsverhältnisse verankert werden, die eine Art Übergangsgeld ermöglichen.
Des Weiteren bedarf das Wissenschaftszeitvertragsgesetz einer gründlichen Überarbeitung. Eine besondere Konstruktionsschwäche ist hier die sogenannte Tarifsperre. Sie verhindert, dass die bewährte Aushandlung von Befristungsregelungen durch die Tarifpartner zur Anwendung kommen kann. Ursprünglich war dieses Gesetz dazu gedacht, den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr unbefristete Arbeitsverhältnisse zu sichern. Dass dies gründlich gescheitert ist, habe ich ausführlich dargestellt. Im Koalitionsvertrag im Bund ist eine Novellierung angekündigt worden, diese muss nun umgehend auf den Weg gebracht werden. Wir denken aber auch, dass ein eigener, auf Augenhöhe ausgehandelter Wissenschaftstarifvertrag der beste Weg hin zur Vermeidung prekärer Arbeitsverhältnisse wäre.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie soeben skizziert, haben wir als Gesetzgeber ausreichend Möglichkeiten, der Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse an unseren Hochschulen entgegenzuwirken. Doch damit können wir uns nicht zufriedengeben, wenn wir die Arbeit in der Wissenschaft vom "Hasardspiel", wie es Max Weber genannt hat, zum Traumjob machen wollen. Dazu gehören nun einmal planbare Karrierewege.
Diese Wege sind lang: Nach der Hochschulrektorenkonferenz sollte die Postdoc-Zeit neun Jahre nicht überschreiten, typischerweise dauert sie aber deutlich länger. So kommt eine Professur erst im Alter von Mitte bis Ende 40 infrage – und wer dann nicht berufen wird, für den ist die akademische Laufbahn zu Ende. Wenig überraschend sind in Deutschland auch nur 14 Prozent des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals selbstständige Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Aus internationaler Sicht ist das ein absurder Sonderweg. Die USA verzeichnen ein weites Spektrum an selbstständigen Hochschullehrern mit einem Anteil von 82 Prozent am wissenschaftlichen Personal. Auch die Hochschulsysteme Großbritanniens und Frankreichs sehen weitaus vielfältigere Möglichkeiten des selbstständigen Forschens und Lehrens vor.
Mit der Juniorprofessur wurde versucht, den Weg für planbare Karrieren auch in Deutschland zu ebnen. Allerdings erfährt diese nicht die Wertschätzung, die sie verdient. Gerade einmal 36 Juniorprofessuren haben wir an unseren Hochschulen, was bundesweit zu der Einschätzung führt, dass die Juniorprofessur es in Sachsen besonders schwer hat. Und wie uns die kürzliche Debatte zur Dienstrechtsneuordnung wieder einmal gezeigt hat, gibt es offenbar weiterhin große Vorbehalte bei der CDU/FDP-Koalition. Anders ist nicht zu erklären, warum ausgerechnet dieser Gruppe der Zugang zur sogenannten Leistungsbesoldung verwehrt wurde. Um die Juniorprofessur quantitativ zu stärken und die mit ihr verbundenen Hoffnungen auf planbarere Karrierewege in der Wissenschaft zu erfüllen, ist ein neuer Anlauf nötig. Deshalb schlagen wir ein Programm zur Förderung der Juniorprofessur vor, einschließlich verbindlicher Tenure-Track-Regelungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, dass deutlich geworden ist, welche Brisanz die prekären Verhältnisse beim wissenschaftlichen Nachwuchs nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für den Wissenschaftsstandort Sachsen hat.
Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Wir müssen die dringend notwendige Kehrtwende schaffen, bevor unser wissenschaftlicher Nachwuchs aus dem Eingangszitat nur noch einen Schluss ziehen kann: dass sich ein Leben für die Wissenschaft einfach nicht lohnt.