Miro Jennerjahn: Mit der „Anhebung“ des alten Regelsatzes auf 364,- Euro wurde in Wirklichkeit eine Kürzung des Regelsatzes beschlossen

Mit der „Anhebung“ des alten Regelsatzes auf 364,- Euro wurde in Wirklichkeit eine Kürzung des Regelsatzes beschlossen
Redebeitrag des Abgeordneten Miro Jennerjahn zum Antrag „Existenzminimum sichern und Armut bekämpfen – SGB II – Regelleistungen jetzt deutlich anheben!“ in der 24. Sitzung des Sächsischen Landtages, 04.11., TOP 6
Es gilt das gesprochene Wort!
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Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
seit dem Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter zur Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze im Februar dieses Jahres glühten in den Bundesministerien die Rechenschieber heiß. Heraus kam, so Kanzlerin Angela Merkel, ein „beachtlicher Vorschlag“. Gemeint ist die lächerliche Fünf-Euro-Erhöhung bei den Hartz-IV-Sätzen, die der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes als „sozialpolitischen Skandal“ geißelt.
Die Höhe des Existenzminimums in Deutschland lässt sich sehr unterschiedlich berechnen. Dies zeigt ein Blick auf die Alternativrechnung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Der hat nämlich um einen wesentlichen Unterschied zur Bundesregierung zu nennen eine größere Vergleichsgruppe gewählt. Statt der unteren 15 Prozent aller Einkommensbezieher wurden die unteren 20 Prozent zum Vergleich herangezogen. Dadurch werden deutlich höhere Verdienste zum Maßstab für Hartz IV, das entspricht auch der bisherigen Berechnungsgrundlage.
Die Rechnung der Bundesregierung spiegelt die politische Großwetter- und Kassenlage wider. Wer hier Worte wie „Objektivität“ oder „Wissenschaftlichkeit“ in den Mund nimmt, der scheut sich auch nicht davor, die Erde eine Scheibe zu heißen, solange es ins eigene Konzept passt.
Arbeitsministerin von der Leyen betont immer wieder gern, es kommt nicht auf das Ergebnis an, sondern auf den Rechenweg. Denn das Bundesverfassungsgericht fordert, das Zustandekommen der Regelsätze transparenter und nachvollziehbar zu machen. Die Betroffenen können nun also leichter selbst nachrechnen, warum sie wie viel nicht bekommen.
Dabei gibt es berechtigte Zweifel an der Rechtssicherheit dieses mathematischen Geniestreichs. Zur Ermittlung des neuen Regelsatzes wurden alle Haushalte herausgerechnet, die ausschließlich ihren Lebensunterhalt aus „staatlichen Transferleistungen“ bestreiten.
Zu einem unbekannt großen Teil wurden also auch Haushalte berücksichtigt, die bereits ihrerseits auf staatliche Gelder angewiesen sind, um überleben zu können. Damit aber wurde gleich gegen zwei Gebote aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar dieses Jahres verstoßen: erstens gegen das sogenannte „Zirkelschlussverbot“ und zweitens gegen die Auflage, dass die Einkommenssituation der Referenzgruppe eindeutig über Sozialhilfeniveau zu liegen habe und keine BezieherInnen von Transferleistungen in die Ermittlung des neuen Regelsatzes mit einzubeziehen seien.
Eine dritte Auflage der Karlsruher Richter wurde ebenfalls nicht beachtet: Die hatten gefordert, beim Errechnen des neuen Regelsatzes einschränkungslos die Geldentwertungsrate mit zu berücksichtigen, und zwar – so das Gerichtsurteil wörtlich – „zeitnah“ (Absatz 140). Die Inflationsentwicklung seit 2005 weist um 11,18 Prozent gestiegene Preise aus. Das heißt: der damaligen Höhe des Regelsatzes von 345,- Euro entspräche heute ein Betrag von 383,57 Euro, ohne dass darin auch nur ein Cent realer Kaufkraftverbesserung enthalten wäre!
Mit der „Anhebung“ des alten Regelsatzes auf 364,- Euro wurde in Wirklichkeit eine Kürzung des Regelsatzes beschlossen, und zwar um rund 5 Prozent.
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fordern ebenso wie die Linken im vorliegenden Antrag einen Regelsatz für Erwachsene in Höhe von 420 EUR. Dieser Betrag orientiert sich am solide gerechneten Gutachten des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Der Bedarf von Kindern muss eigenständig ermittelt, die Regelsätze müssen ebenfalls angehoben werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, ich hätte mir gewünscht, dass Sie nach Ablehnung der Dringlichkeit ihren Antrag den aktuellen Gegebenheiten anpassen.
Es kostet einige Überwindung, einem Antrag zuzustimmen, in dessen Begründung es heißt (ich zitiere): «Daher kann nur im bevorstehenden Septemberplenum eine rechtzeitige Entscheidung […] herbeigeführt werden.»  Wir haben uns dennoch entschlossen zuzustimmen, denn das Thema ist zu wichtig um sich wegen Formalia zu verweigern.