Besoldungsanpassung – Lippmann: Den öffentlichen Dienst zum effizienten, leistungsstarken Motor unserer Gesellschaft und Demokratie entwickeln

Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion: "Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften", Drs. 6/17566
92. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 23. Mai, TOP 30
– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD. Sie haben diesen Gesetzentwurf – der die meines Erachtens selbstverständliche Anpassung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Freistaates an den Tarifabschluss der Länder vom März rechtlich umsetzt – zum Anlass genommen, ihre vermeintlichen Erfolge in der Personalpolitik des Freistaates Sachsen zu preisen und zu Recht allen Bediensteten des Freistaates gedankt. Diesem Dank schließe mich an.
Derweil gibt es aber nichts viel schön zu reden. Wir stehen in Sachsen vor dem größten personellen Umbruch in der Landesverwaltung seit der Wende. In den kommenden fünf Jahren werden viele Fachkräfte und mit ihnen viel Fachwissen verloren gehen.
Sie haben sich gestern in der Debatte zu den sachgrundlosen Befristungen gebrüstet, dass Sie den Tanker Personalverwaltung umgesteuert hätten. Die SPD versucht sich in der Erzählung, dass sie mit der Misere des überalterten Landespersonal nichts zu tun habe – es war alles schwarz-gelb – und vergisst zu erwähnen, dass die ersten großen Stellenstreichungen bereits unter der ersten schwarz-roten Koalition vorgenommen wurden.
Die traurige Wahrheit ist: Die Staatsregierung hat es bis heute nicht vermocht, ein umfassendes Personalkonzept zu erarbeiten, dass auf die hohen Altersabgänge reagiert und ihnen entgegenwirkt. Die Einzelmaßnahmen der letzten zwei Jahre: Demografiepool, höhere Ausbildungszahlen und Arbeitgebermarke zeugen leider nicht von einer systematischen, nachhaltigen Organisation der Zukunft des Öffentlichen Dienstes. Sie gleichen eher den Feuerwehreinsätzen bei einem Moorbrand – man löscht die Oberfläche und bekommt die unterirdischen Glutnester nicht in den Griff.
Und leider ist trotz aller Lippenbekenntnisse keine Besserung in Sicht. Nach der Personalkommission I gibt es nun die Personalkommission II. Liegt am Ende des Jahres der nächste Bericht vor, werden wieder alle betonen, wie wichtig diese Ergebnisse seien und man werden nun daran gehen, die Empfehlungen umzusetzen.
Deshalb an dieser Stelle noch einmal unser dringender Appell an alle: Setzen Sie sich mit den Altersabgängen und dem dringend erforderlichen Wissenstransfer in ihren Ressorts auseinander, machen Sie endlich Personalpolitik mit Blick auf eine ausgewogene Altersstrukur und hoher fachlicher und menschlicher Kompetenz, setzen Sie Ihre Stellenforderungen durch und entwickeln Sie den öffentlichen Dienst zu dem effizienten, leistungsstarken Motor unserer Gesellschaft und Demokratie.
Wir können uns nicht darauf verlassen, dass eine gute Besoldung ausreicht. Es braucht ein Gesamtkonzept für alle Stellschrauben im öffentlichen Dienst.
Dem Gesetzentwurf stimmen wir selbstverständlich zu.
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