Bessere Teilhabe von MigrantInnen – Zais: Die Vielfalt in Sachsen gilt es zu fördern

Redebeitrag der Abgeordneten Petra Zais zum Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE:
"Gesetz für Chancengerechtigkeit und zur Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten im Freistaat Sachsen", Drs 6/15236
92. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 22. Mai, TOP 15

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sachsen ist ein Einwanderungsland! Unsere Gesellschaft ist vielfältig hinsichtlich der Herkunft der Menschen, die hier wohnen, der Sprache, ihrer Religion oder kulturellem Hintergrund. Diese Vielfalt macht Sachsen ‚attraktiv‘. Sie gilt es zu fördern.
Über wen reden wir, wenn wir an Sachsen denken? Die Zahl der hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer ist im Verhältnis zur Gesamtzahl der sächsischen Bevölkerung klein. In den letzten Jahren kamen vor allem Menschen zu uns, die vor Bürgerkrieg und Verfolgung geflohen sind, wie z.B. aus Syrien, Afghanistan oder Libyen. Dieser Zuzug hat die Debatte um Integration angekurbelt. Aber die Menschen mit Migrationshintergrund sind vielfältig in Sachsen. Viele von ihnen sprechen gut Deutsch und arbeiten schon. Sie sind Ihre Nachbarn, die Schulfreunde Ihres Kindes oder Ihre Arbeitskollegin. Sie kommen auch aus der Europäischen Union, der Russischen Föderation, Vietnam, der Ukraine oder China. Teilweise sind sie hier geboren und kennen das Herkunftsland ihrer Eltern nur aus den Ferien.
Trotz nicht klein zuredenden Erfolgen: Menschen mit Migrationshintergrund haben in Bezug auf Bildungserfolge oder Ausbildung,  Erwerbsmöglichkeiten und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben noch immer nicht die gleichen Möglichkeiten. Dafür sind vor allem strukturelle und institutionelle Gründe verantwortlich. Es ist ‚unattraktiv‘, vor allem aber diskriminierend, wenn ein Teil unserer Gesellschaft von Entscheidungsprozessen und von Mitbestimmung ausgegrenzt wird und nicht sichtbar ist.
Wir GRÜNE verstehen Integration als Gemeinschaftsaufgabe von Zugewanderten, Staat und Aufnahmegesellschaft. Oft wird nur die Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer in der Pflicht gesehen, Deutsch zu lernen, zu arbeiten und sich den Lebensweisen hier anzupassen. Natürlich sollen unsere demokratischen Werte, unser Bürger- und Freiheitsrechte geachtet und gelebt werden, übrigens nicht nur von den Zugewanderten. Aber auch der Staat und die Gesellschaft müssen Integration und Teilhabe als ihre Aufgabe verstehen und die sich daraus ergebenden Chancen nutzen.
Unser Gesetz für Chancengerechtigkeit und Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten soll die dazu im Freistaat Sachsen vorhandene gesetzgeberische Lücke schließen und orientiert sich an den bereits bestehenden Integrationsgesetzen anderer Bundesländer wie NRW, Baden-Württemberg oder Berlin.
Unserer Artikel-Gesetz enthält in Artikel 1 das sächsische Teilhabegesetz und in den folgenden Artikeln Regelungen für die Gemeinden und Landkreise, weitere Teilhabe fördernde Regelungen für Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen sowie spezifische Regelungen im Sonn- und Feiertagsgesetz und im Bestattungsrecht.
Besonders hervorzuheben sind folgende Aspekte:
Wir wollen eine interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung, die sich nicht nur in Fortbildungsangeboten bemerkbar macht, sondern Vielfalt auch in den Strukturen sichtbar wird.
Wir wollen einen Landesbeirat für Migrations- und Teilhabefragen, bei dem – anders als beim jetzigen Integrationsbeirat der Ministerin – die Zusammensetzung klar und transparent geregelt ist, Migrant_innenorganisationen vertreten sind und Aufgaben und Arbeitsweise klar benannt sind.
Wir wollen Teilhaberäte in den Gemeinden und Landkreisen, die nicht verordnet, aber ab eine bestimmten Einwohnerzahl auf Antrag hin eingerichtet werden müssen.
Wir passen das Sonn- und Feiertagsgesetz an und ergänzen es um wichtige Feiertage des Judentums und des Islam. Die Änderung bezieht sich auch auf die Dauer der Freistellung, die über den Hauptgottesdienst in der Synagoge bzw. der Moschee hinausgeht. 
Mit unserem Gesetz ändern wir auch das Bestattungsgesetz und beziehen andere Glaubensgemeinschaften ein.

Natürlich, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen kommt es immer auf die Umsetzung an. Da hilft kein noch so gutes Gesetz. Aber: ein Gesetz hat einen hohen Stellenwert, es ist verbindlicher und wird anders wahrgenommen als zum Beispiel ein Konzept. Gerade für Behörden oder auch auf kommunaler Ebene bietet ein Gesetz mehr Sicherheit in der Anwendung.

In Sachsen gibt es derzeit ein Integrationskonzept, auf dem wir uns jedoch nicht ausruhen dürfen. Zumal es vage bleibt und eher einer Ansammlung integrationsfördernder Maßnahmen in den einzelnen Ministerien darstellt. Das ZIK I und II hat bisher nicht wirklich zu einer Verbesserung der Teilhabe und Chancengerechtigkeit beigetragen und diese Auffassung teilen wir mit einer Vielzahl von Migrantinnen und Migranten, einschließlich der Dachorganisation. Sie fühlen sich wenig bis gar nicht in demokratische Prozesse eingebunden. Das ist auch in der Anhörung noch einmal deutlich geworden. Ein Gesetz kann hier ein klares Signal setzen und verbindlich regeln.
Zu diesem Punkt kommt auch das Gutachten des Zentrums für Integrationsstudien der TU Dresden, welches die Integrationsministerin selbst in Auftrag gegeben hat. Wir haben das Gutachten sehr begrüßt und viele Punkte in unserem Gesetzesentwurf aufgegriffen.
Als weiteres Argument gegen ein Teilhabegesetz wird genannt, die Regelungen greifen zu stark in die Selbstverwaltung der Gemeinden ein.
Dem möchte ich widersprechen: Integration oder ‚Teilhabemöglichkeiten schaffen‘ soll keine Zusatzaufgabe der Kommunen sein, sondern als selbstverständliche Aufgabe der Kommunen verstanden werden. Und in einigen Kommunen wird das bereits gelebt.
Deshalb geht es in unserem Gesetzesentwurf gerade nicht darum, alles durchzuregulieren und neue zusätzliche Aufgaben auf kommunaler Ebene zu schaffen. Für uns zählt der partizipatorische Ansatz und insofern setzten wir auch auf das Initiativ- und Antragsrecht von Menschen mit Migrationshintergrund bei der Bildung von Teilhaberäten. Hier ist unser Gesetzesentwurf offener als der Gesetzesentwurf der LINKEN. Dass das kein Nachteil sein muss, wurde auch in der Anhörung deutlich.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
solange in Sachsen noch Politiker auf kommunaler und Landesebene sich der Aufgabe zur Integration prinzipiell verweigern, bedarf es klarer politischer Zeichen für eine demokratische Integration der in Sachsen lebenden Menschen. Selbstbestimmte Teilhabe in allseitigem Respekt in allen Lebensbereichen muss das Ziel des Zusammenlebens in Sachsen sein. Dafür stand unser Gesetzentwurf zum Kommunalwahlrecht und dafür steht das heute vorgelegte Gesetz, für das wir um Zustimmung bitten. » Alle Infos zum 92./93. Plenum » Alle GRÜNEN Reden