Claudia Maicher: 15 Jahre Stillstand in der Graduiertenförderung sind genug

Redebeitrag der Abgeordneten Claudia Maicher zum GRÜNEN-Antrag:
"Landesgraduiertenförderung modernisieren" (Drs 6/4605)
37. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, 23. Juni 2016, TOP 12

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wissen Sie noch, was Sie 14. Februar 2001, ich könnte auch fragen: am Valentinstag, gemacht haben? Den allermeisten hier dürfte es schwer fallen, diese Frage aus dem Stegreif zu beantworten. Es ist ja auch schon eine ganze Weile her und die Welt war eine andere. An eine Frau im Bundeskanzleramt war nicht zu denken, der sächsische Ministerpräsident hieß Biedenkopf und die Hochschullandschaft im Freistaat sah auch um einiges anders aus.
Vieles hat sich in den vergangenen 15 Jahren gewandelt, vieles zum Besseren – aber eben nicht alles. Zu Letzterem gehört leider die Landesgraduiertenförderung.
Seit besagtem 14. Februar 2001 ist an der „Verordnung über die Vergabe von Sächsischen Landesstipendien“ kein Handschlag mehr getan worden. Die Verordnung also, die regelt, wie Stipendien für Forschungsvorhaben von hochqualifizierten Promovierenden vergeben werden. In 15 Jahren hat sich weder etwas an der Förderhöhe des Stipendiums getan, noch wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass die sächsische Hochschullandschaft sich dramatisch verändert hat.
Dazu gehört zum Beispiel, dass die Fachhochschulen heute Hochschulen für Angewandte Wissenschaften heißen. Und das mit Fug und Recht. Denn sie haben sich ein starkes Profil in der anwendungsorientierten Forschung erarbeitet.
Das aber ist eine Leistung, die die Landesstipendienverordnung bis heute tapfer ignoriert. Für ein Stipendium kommt nur in Frage, wer an einer sächsischen Universität oder einer Kunsthochschule ein Forschungsvorhaben oder künstlerisches Entwicklungsvorhaben im Rahmen seiner oder ihrer Promotion oder eines Meisterschülerstudiums betreibt. Dass es auch kooperative Promotionsverfahren zwischen den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Universitäten gibt – bei der Vergabe der Landesstipendien spielt das bisher keine Rolle.
Damit steht die Landesstipendienverordnung in krassem Widerspruch zu den sonstigen Verlautbarungen der Staatsregierung, man wolle die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in ihrer Forschungsfähigkeit weiter stärken. Erst im Januar wurde noch verkündet, dass extra zu diesem Zweck 2,5 Mio. Euro für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zur Verfügung stehen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses, beispielsweise über kooperative Promotionsverfahren, sowie zur Stärkung des wissenschaftlichen Mittelbaus geleistet werden. Es wäre doch da nur konsequent, auch die Landesstipendien für eben genau diese Promovierenden an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zu öffnen, die in diesen kooperativen Verfahren ihre Forschungsarbeit erbringen.
Aber da kneift die Staatsregierung. Als ich die Stellungnahme der Ministerin gelesen habe, konnte ich mich zunächst des Eindruckes nicht erwehren, es würde sich um einen schlechten Scherz handeln. Statt zu sagen, wie es gehen könnte, führt die Staatsregierung geradezu reflexartig ins Feld, dass diesem – nur logischen – Ansinnen eine Regelung aus dem Jahr 1994 entgegenstehen würde. Ich möchte das gern noch einmal wiederholen: aus dem Jahr 1994! Seit 22 Jahren vererbt sich diese Regelung einfach weiter, ohne Rücksicht darauf, dass kooperative Promotionen tatsächlich gängige Praxis geworden sind.
Wenn nun aber gesetzliche oder untergesetzliche Regelungen der Lebensrealität nicht mehr entsprechen, dann müssen sie geändert werden und dürfen nicht als Rechtfertigung für den Status Quo dienen. Genau das schlagen wir vor: wir wollen die Prüfung durch die Staatsregierung, wie die Landesstipendien auch für Promotionsforschungsvorhaben an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften geöffnet werden können. Wir werden das unterstützen bzw. notwendige Gesetzesänderungen einbringen.
Darüber hinaus haben wir uns natürlich auch Gedanken darüber gemacht, wie das Landesstipendium nicht nur gerechter, sondern auch auf Dauer attraktiver ausgestaltet werden kann.
Wir schlagen vor, dass die Höhe des Grundstipendiums von heute 895 Euro pro Monat auf 1150 Euro pro Monat angehoben wird. Das ist auch der Betrag, wie ihn z. B. die Heinrich-Böll-Stiftung und die Studienstiftung des Deutschen Volkes für Promotionsstipendien aufwendet. Und wir wollen, dass die Stipendienhöhe regelmäßig an die Lohnentwicklung in Sachsen angepasst wird, damit das Stipendium auch langfristig attraktiver wird und bleibt. Und bei steigenden Preisen nicht wieder nur zum Zubrot verkommt. Ein Land wie Sachsen, dessen Leistungsfähigkeit so stark von hochqualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern abhängt, muss den akademischen Nachwuchs auch auskömmlich fördern.
Deshalb lasse ich auch den lapidaren Einwand der Staatsregierung nicht gelten, dass nicht damit zu rechnen sei, dass es mehr Mittel für die Stipendien geben werde und man bei höheren Förderbeträgen die Zahl der Stipendiaten reduzieren müsse. Bei allem gebührenden Respekt, Frau Ministerin, die Entscheidung über die Erhöhung der Mittel im Haushalt ist eine politische Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers. Und wenn es den die Landesregierung tragenden Fraktionen ernst ist mit der vielbeschworenen Förderung von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, dann sollten die Mehrkosten von ungefähr 245.000 Euro pro Jahr keine gänzlich unüberwindbare Hürde darstellen. Es wäre im Gegenteil eine Investition in die Zukunftssicherung des Landes und aus meiner Sicht eine, die Sachsen sich leisten kann und muss!
Und es gibt noch ein weiteres Ärgernis, das sich ebenfalls seit Jahrzehnten bester Gesundheit erfreut. Bei der Entscheidung über ein Stipendium ist es doch tatsächlich von Bedeutung, dass das Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen wurde. Ein sehr schönes Beispiel, wie alte Regelungen einfach übernommen werden, ohne dass deren Sinnhaftigkeit jemals auf den Prüfstand gestellt worden wäre.
Denn die Frage ist doch: Seit wann kann man aus der Länge der Studienzeit eines Menschen ableiten, ob er oder sie zu hervorragender wissenschaftlicher Arbeit in der Lage ist? Mit Verlaub, das war 1994 absoluter Unfug, das war 2001 absoluter Unfug und das ist heute absoluter Unfug.
Es gibt viele Gründe, warum ein Studium länger dauern kann als geplant. Es können Kinder geboren werden, oder die Pflege eines Angehörigen notwendig werden. Das Jobben neben dem Studium ist quasi die Regel. Wenn dann noch eine Vorlesung ausfällt, ist die Regelstudienzeit schnell passe`. Nicht aber, die wissenschaftliche Kompetenz. Es freut mich ja, dass auch die Staatsregierung das Problem erkannt zu haben scheint und diese Regel zumindest auf den Prüfstand stellen möchte.
Aber im Grunde gibt es hier nichts zu prüfen! Ganz besonders in der Wissenschaft ist das Prinzip „Qualität vor Schnelligkeit“ von nicht zu überschätzender Bedeutung. Warum sollte das ausgerechnet bei der Vergabe eines Landesstipendiums für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler plötzlich nicht mehr gelten? Deshalb ist unsere Forderung klar – die Studienzeitregelung gehört aus der Landesstipendienverordnung ersatzlos gestrichen.
Meine Damen und Herren, 15 Jahre Stillstand in der Graduiertenförderung sind genug. Heute haben Sie die Gelegenheit diesen Zustand zu beenden. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank