Claudia Maicher: Hier geht es im Kern um den Erhalt der Vielfalt regionaler und lokaler Medienangebote

Rede der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher zur 2. Lesung „Gesetz zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag“, Gesetzentwurf der Staatsregierung (6/3051)
23. Sitzung des Sächsischen Landtags, 19. November 2015, TOP 7

– Es gilt das gesprochene Wort –

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

Ende 2014 wurde ProSiebenSat1 Media durch das Bundesverwaltungsgericht erlaubt, in ihrem überregionalen Programm regionale, dezentrale Werbung zu schalten. Das Ziel des Konzerns, neue Marktchancen zu nutzen, weil dies nunmehr technisch möglich ist, ist wirtschaftlich legitim. Inzwischen hat ProSiebenSat1 diese Angebote bereits umfangreich beworben.

Gegenwind kommt von den lokalen und regionalen Medienanbietern. Sie sehen den medienpolitischen Konsens aufgebrochen, dass regionale Werbung auch regionale Inhalte finanzieren soll.

Hier geht es im Kern um den Erhalt der Vielfalt regionaler und lokaler Medienangebote. Für sie ist es auf dem ohnehin schwierigen Werbemarkt schwer, sich zu finanzieren.

So hieß es aus dem Fachbereich Radio des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT): „Wer regionale Vielfalt wolle, muss den lokalen Hörfunkangeboten auch ein planerisch verlässliches Umfeld schaffen.“

Wir GRÜNE sind ebenfalls der Auffassung, dass die lokalen und regionalen Radio- und TV-Sender auf dem regionalen Werbemarkt nicht gegen eine übermächtige Konkurrenz nationaler Sender antreten sollen. Diese Konkurrenz würde zudem nicht nur den Rundfunk, sondern auch die regionale Presse treffen.
Im Sinne der Medienvielfalt können wir nicht riskieren, dass lokale und regionale Medien diese Finanzierungsquelle teilweise abgeben müssen, weil die Unternehmen Werbebudgets zu den die großen TV-Konzernen verlagern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist medienpolitisch verantwortungsvoll, hier nicht blind den Marktgesetzen zu folgen und den großen Unternehmen den Platz zu überlassen, nur weil sich die technischen Bedingungen geändert haben. Stattdessen muss eine Regulierung daran ausgerichtet sein, dass Medienvielfalt bestmöglich gewährleistet wird.

Ein natürliches Anrecht der Konzerne auf Gewinne sehen wir nicht. Ihre Expansionsbestrebungen sollen dort enden, wo wir negative strukturelle Konsequenzen für regionale Medienlandschaften nicht ausschließen können.

Nur mit dieser Änderung im vorliegenden Entwurf kann ein Verbot von regionaler Werbung in nationalen Programmen jetzt durchgesetzt werden.

Aber: Es bleibt unsere Kritik, dass Ausnahmen letztlich sehr leicht per Landesgesetz umzusetzen sind. Die bayrische Staatsregierung und die CSU hat auf diese Länderöffnungsklausel bestanden. Wahrscheinlich fiel es ihr schwer, dem ProSiebenSat1-Lobbyisten Edmund Stoiber den Laufpass zu geben. Da das aber nun kein Problem für Sachsen ist, weil es hier einen breiten Konsens für das Verbot gibt, stimmen wir dieser Änderung im Rundfunkstaatsvertrag zu.

Vielen Dank!

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