Defizite bei der Lebensmittelüberwachung: Ich fordere die Ministerin auf, sich nicht hinter fehlender Zuständigkeit zu verstecken

Rede des Abgeordneten Volkmar Zschocke zur Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Thema: ‚Lebensmittelüberwachung in Sachsen‘
63. Sitzung des Sächsischen Landtags, 16. November, TOP 6
– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Herr Präsident, meine Damen und Herren,
kommen die Folgen mangelnder Lebensmittelsüberwachung ans Licht, ist die Entrüstung groß. 2014 gab es einen länderübergreifenden Salmonellenausbruch durch Eier der Firma Bayern-Ei. Erst nach und nach zeigte sich das Ausmaß: Hunderte erkrankten, darunter 11 Personen aus Sachsen. Es gab auch mindestens einen Todesfall.
Betrachtet man an Hand eines solchen Falles das System der Lebensmittelüberwachung, offenbart sich, wie Verantwortung gerne abgeschoben wird: Nicht zuständig, kein Personal, zu wenig Laborkapazität, fehlende oder veraltete Ausstattung.
Das Schlimme ist, dass die zuständigen Behörden sich offenbar überhaupt nicht um mögliche Vertriebswege der belasteten Eier gekümmert haben. Deshalb kam es auch zu den Erkrankungen in verschiedenen Ländern. Überwachungsmängel können zu lebensgefährlichen Bedrohungen führen.
Diese Verunsicherung führt dazu, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher bestimmte Lebensmittel inzwischen als Risikoprodukte betrachten. Und das ist nicht im Sinne all derer, die ordentlich produzieren.
Fälle wie Bayern-Ei oder der Fipronil-Skandal offenbaren nicht nur inakzeptable Bedingungen in den Betrieben, sondern Kontrolldefizite in diesem Bereich. Personell schlecht ausgestattete Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter geraten in der Auseinandersetzung mit solchen Betrieben schnell an Grenzen.
Der Schutz der Menschen vor möglichen Gefahren muss wieder höchste Priorität bekommen, das heißt hohes Qualitätsmanagement und vor allem ausreichend Personal für behördliche Kontrollen, auch für unangemeldete! Das kann Verbrauchervertrauen wieder stärken.
Die Antworten der Staatsregierung auf die Große Anfrage der Linken sind nun kein Beitrag, verloren gegangenes Verbrauchervertrauen zurückzugewinnen.
Weder zum Bereich Personal, noch zur technischen und finanziellen Ausstattung oder zur Kontrolldichte bis hin zu den eingeleiteten Strafverfahren gibt es befriedigende, geschweige denn beruhigende Antworten von der Staatsregierung.
Auf die für Verbraucherinnen und Verbraucher letztlich zentrale Frage: "Funktioniert die Lebensmittelüberwachung oder müssen wir uns Sorgen machen?" gibt die Staatsregierung keine Antwort. Sie redet sich heraus mit dem lapidaren Verweis auf das formale Recht, auf Bewertungen verzichten zu können.
Zu den Antworten konkret, als erstes zum Thema Personal:
Bei der Landesuntersuchungsanstalt (LUA) sollen bis 2020 weitere Stellen in Größenordnungen wegfallen. Und das, obwohl die Koalitionspartner in ihrem Vertrag vereinbart haben, sich dafür einzusetzen, dass die LUA weiterhin eine moderne technische Ausstattung und genügend Ressourcen zur Verfügung hat. Die eingesetzte Personalkommission der Staatsregierung stellt dazu fest, dass dadurch ein Kompetenz- und Leistungsverlust erwartet wird.
Es ist nicht erkennbar, auch den Antworten auf die Große Anfrage nicht zu entnehmen, ob oder welche Pläne die Verbraucherschutzministerin hinsichtlich der Personalentwicklung im Bereich der Lebensmittelüberwachung hat. Leider widersetzt sich diese Regierung der dringend notwendigen Entwicklung eines zukunftsfähigen Personalkonzepts für die Landesverwaltung, wie wir es vor einigen Monaten gefordert haben.
Aber auch in den Land- und Stadtkreisen, wo die Hauptarbeit der Lebensmittelüberwachung geleistet wird, sieht es nicht besser aus. Auch hier treten in den nächsten 15 Jahren große Teile des Fachpersonals in den Ruhestand, und es ist nicht absehbar, woher Nachfolger kommen sollen. Zur Frage, ob die Empfehlungen für die personelle Ausstattung der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden noch den aktuellen Anforderungen entspricht, will sich die Staatsregierung nicht äußern. Selbst die mittlerweile 10 Jahre alten Empfehlungen für die Personalausstattung der unteren Behörden will sie nicht für die Kreise verbindlich machen. Der Hintergrund ist klar: Es darf nichts mehr kosten.
Nun zur technische Ausstattung:
Bei der Ausstattung der Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Kreisen stellt sich die Staatsregierung ahnungslos. Das sei Pflichtaufgabe der Kreise, daher seien ihr auch keine Angaben zur Mittelausstattung bekannt. Dann stellt sich aber heraus – die Angaben wurden offenbar von den Kreisen,  übermittelt -, dass das Fachpersonal beispielsweise in mehreren Kreisen erfolglos um Mittel zur Erneuerung der Schutz- und Hygienebekleidung kämpft – siehe Anlage 10. Derweil erklärt die Staatsregierung in der Antwort auf Frage IV.15 lapidar, dass die persönliche Schutz- und Hygienekleidung des Kontrollpersonals der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden zur Aufgabenerfüllung ausreichend sei.
In mehreren Kreisen ist das Fachpersonal bei Kontrollen vor Ort auf die Nutzung von Privat-PKW angewiesen. Es verwundert nicht, dass die Staatsregierung von einer Bewertung dieser Zustände absehen will, denn eigentlich ist das ein Unding.
Zu den Kontrollen selbst:
Im Kern wälzen Sie, Frau Ministerin, die Verantwortung für die Lebensmittelüberwachung komplett auf die Kreise und kreisfreien Städte ab.
Sie mogeln sich auch um eine Antwort herum, ob Kontrollen und Probenahmen im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes inhaltlich und umfänglich ausreichend sind. Sie mögen rechtlich nicht zu einer Bewertung verpflichtet sein; POLITISCH kann diese Verweigerung aber als Bankrott-Erklärung ausgelegt werden. Im Kern läuft es doch darauf hinaus, dass Sie von den Kreisen gar nicht genau wissen wollen, ob die Lebensmittelüberwachung in deren Verantwortung wirklich wirksam ist. Haben Sie Angst, unangenehme Auskünfte zu bekommen über den wahren Zustand der Lebensmittelüberwachung in den Kreisen? Das errinnert an die fatale Äußerung von Thomas de Maizières: "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern."
Zu den Strafverfahren:
Von 2010 bis 2015 wurden im Kreis Görlitz nach Probenahmen insgesamt 75 Strafverfahren eingeleitet. Im gleichen Zeitraum wurde in den Kreisen Erzgebirge, Nordsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge so gut wie kein Strafverfahren eingeleitet. Diese Zahlen werfen mehr Fragen auf, als sie Antworten geben: Wird da nicht kontrolliert, weil Personal, technische Ausstattung oder Dienstfahrzeuge fehlen? Werden Befunde nicht an die Staatsanwaltschaft gemeldet? Oder bleibt die untätig?
Ich fordere die Ministerin auf, sich nicht hinter fehlender Zuständigkeit zu verstecken. Interessieren Sie sich für die Probleme auf kommunaler Ebene. Wenn es wie in Bayern zu einem Skandal kommt, landet der sowieso auf ihrem Tisch. Ein konstruktiver Ansatz wäre, gemeinsam mit den Kreisen über die Probleme der Lebensmittelüberwachung vor Ort zu verhandeln.
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