Dr. Claudia Maicher: Frei werdende BAföG-Mittel sind eine wirkliche Chance, im Bildungs- und Hochschulbereich wichtige Investitionen zu tätigen

Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion:
"Freie BAföG-Mittel in Schulen und Hochschulen investieren: Landesprogramm Schulsozialarbeit etablieren, Hochschulen und Studentenwerke stärken" (Drs. 5/217)
3. Sitzung des Sächsischen Landtags, 13. November 2014, TOP 9

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
am 26. Mai 2014 präsentierten Vertreterinnen und Vertreter der Koalition im Bundestag die Einigung mit den Ländern bei der Bildungsfinanzierung. Teil der Einigung ist die vollständige und dauerhafte Übernahme der Kosten des Bundesausbildungsförderungsgesetzes durch den Bund ab 1. Januar 2015. Für Sachsen ergibt sich daraus eine jährliche Ersparnis von 85,91 Millionen Euro. Soweit der Rahmen. Warum nun dieser Antrag?
Bund und Länder haben vereinbart, die frei werdenden BAföG-Mittel zur Finanzierung von Bildungsausgaben im Bereich Hochschule und Schule zu verwenden. Dies jedoch beinhaltet keine Zweckbindung. Auf Anfrage der GRÜNEN-Bundestagsfraktion ließ die Bundesregierung wissen, man ‚vertraue‘ darauf, dass die Länder die Mittel tatsächlich für Schulen und Hochschulen einsetzen.
Zur Verwendung der BAföG-Mittel gab es bisher lediglich mündliche Zusagen, das Geld Schulen und Hochschulen zugute kommen zu lassen. Einen bindenden Beschluss gibt es jedoch nicht.
Um es deutlich zu sagen: Sachsen gilt in punkto Haushaltsführung zwar als Musterschüler, aber beim sachgerechten Einsatz oder der Weitergabe von Bundesmitteln nimmt es die Staatsregierung nicht immer ganz genau. Insofern sind Vertrauen und Zusagen schön und gut, mir und meiner Fraktion jedoch genügt das nicht.
Wir wollen hier im Parlament, dem gesetzgebenden Organ, einen Beschluss herbeiführen, wie das BAföG-Geld verwendet werden soll. Und natürlich erwarte ich darüber hinaus klare Aussagen zu den Vorstellungen und Plänen der neuen Staatsregierung.
Wir haben unsere Vorstellungen formuliert. Wir wollen ein Landesprogramm Schulsozialarbeit aufsetzen und Hochschulen und Studentenwerke stärken.
Wir finden den Vorschlag sinnvoll, sich bei der Verteilung zwischen Kultus- und Hochschulbereich an der Verteilung von Schüler-BAföG und Studierenden-BAföG zu orientieren.
Das Thema Schulsozialarbeit hat den Landtag bereits in der letzten Legislatur mehrfach beschäftigt. Noch immer ist diese wichtige Leistung an der Schnittstelle von Schule und Jugendhilfe von Projektmitteln und -fristen abhängig. Auch der Koalitionsvertrag bleibt vage. Es heißt, man wolle die Träger der Kinder- und Jugendhilfe ’stärker unterstützen‘.
So soll die Jugendpauschale zwar angehoben werden, sie ist aber auch für alle anderen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe eine wichtige Finanzierungsquelle.
Die Entlastung der Länder bei der BAföG-Finanzierung bringt dem Freistaat im Kultusbereich knapp 30 Millionen Euro jährlich. Damit gibt es endlich eine Chance, ein eigenes Landesprogramm für Schulsozialarbeit aufzulegen und solide und dauerhaft zu finanzieren.
Finanziell sichert ein eigenes Landesprogramm und damit ein eigenes Budget für Schulsozialarbeit indirekt die weiteren Angebote der Kinder- und Jugendhilfe ab.
Eine Bemerkung noch zum zweiten Anstrich zur Schulsozialarbeit im Koalitionsvertrag, in dem es heißt, man wolle sich auf Bundesebene für eine Regelung im SGB VIII einsetzen. Das, meine Damen und Herren, ist schon fast dreist. Im Bundestag forderte die LINKE in einem Antrag eine ebensolche Regelung im Sozialgesetzbuch – aber dort waren CDU- und SPD-Fraktion alles andere als offen für den Vorschlag. Ich zitiere: ‚Es ist falsch, mithilfe des SGB VIII quasi durch die Hintertür eine Zuständigkeit Richtung Berlin zu erkämpfen‘, so Heinz Wiese, CDU.
Insgesamt liest sich die Debatte vom 16. Oktober wie eine Steilvorlage für unseren Vorschlag und eine gute Empfehlung an Sie, meine Damen und Herren von der Koalition.
So sagt Christina Schwarzer, CDU: Schulsozialarbeit – ich zitiere – ‚müssen die Länder und die Kommunen selbst machen. Jetzt liegt der Ball dort, diese großen Einsparungen sinnvoll zu nutzen. Mein Rat an Länder und Kommunen lautet: Setzen Sie etwas von dem Geld für die Schulsozialarbeit ein.‘ Ulrike Bahr, SPD, ergänzt: ‚Im Zuge dessen  [gemeint ist die Bund-Länder-Verein¬barung zur Bildungsfinanzierung] sehe ich auf Länderseite durchaus Spielraum für nachhaltige Investitionen in die Schulsozialarbeit; wo ein politischer Wille ist, ist auch ein Weg.‘
Meine Damen und Herren, da müssen Sie sich schon entscheiden, wie der schwarz-rote politische Wille denn nun aussehen soll.
Dasselbe gilt auch für den Hochschulbereich. In einem Beitrag für die FAZ wurde Bundesbildungsministerin Johanna Wanka deutlich und stellte fest, dass die Grundfinanzierung der Hochschulen durch die Länder dringend erhöht werden müsse. Zumindest in diesem Punkt gebe ich der Bundesbildungsministerin Recht. Die sächsischen Hochschulen liegen nach Auskunft des Bundesamtes für Statistik bei ihrer Grundfinanzierung am unteren Ende des deutschlandweiten Vergleichs.
Erst im Mai waren sich in der Debatte zu einem Antrag meiner Fraktion zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses fast alle Fraktionen einig, dass dringender Handlungsbedarf besteht.
Und es stimmt ja: 2012 hatte nur noch jeder 5. Mittelbaumitarbeiter ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, an den Universitäten nur noch jeder 10. Befristungen sind im Wissenschaftsbereich kein Novum und auch nicht von vornherein abzulehnen, z.B. bei Qualifizierungsstellen. Aber wenn 24 Prozent, also fast ein Viertel, aller befristeten Stellen eine Vertragslaufzeit von unter sechs Monaten aufweisen, wird das System ad absurdum geführt.
In der vergangenen Woche machten die Lehrbeauftragten bundesweit auf ihre prekäre Situation aufmerksam, auch bei uns im Freistaat. Die Wahrheit ist, dass sie an den Musikhochschulen bis zu 47 Prozent der Lehraufgaben übernehmen. An den Universitäten haben wir einen Lehrbeauftragtenanteil von bis zu 17 Prozent. Eine große Mehrheit verfügt über keine anderweitige Festanstellung. Bei Honoraren zwischen 20 und 30 Euro pro Stunde, teilweise sogar darunter, fehlt vielen jegliche soziale Absicherung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das alles hängt, nicht nur, aber eben auch mit der Grundfinanzierung unserer Hochschulen zusammen.
Das nun frei werdende BAföG-Geld bietet uns die Chance, zumindest einen ersten Schritt hin zu einer auskömmlichen Hochschulfinanzierung zu machen.
Wir schlagen deshalb vor, dass 53,6 Millionen Euro den Hochschulen direkt über die Zuschüsse zum laufenden Betrieb zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, statt in einem weiteren Fond unter der Kontrolle des Wissenschaftsministeriums zu versickern.
Und auch wenn ihre Belange in den lautstarken Protesten des letzten halben Jahres etwas in den Hintergrund gedrängt worden sind, die Studentenwerke haben wir nicht vergessen. Sie leisten nicht nur eine enorm wichtige Arbeit bei der Bereitstellung von bezahlbarem studentischen Wohnraum und der Mensenversorgung. Sie halten auch eine breite Palette an notwendigen Beratungsangeboten vor.
Gleichzeitig reichen die Landeszuschüsse von derzeit 5,9 Millionen Euro pro Jahr kaum aus, um die Mensenversorgung abzudecken. Die Folge: Die Zeche zahlen die Studierenden über ihren Semesterbeitrag.
Ich habe die aktuellen Zahlen hier: Seit dem Wintersemester 2010/11 ist der Semesterbeitrag um bis zu 20 Euro gestiegen. Drei von vier Studentenwerken planen nach Auskunft der Staatsregierung bereits die nächste Erhöhung um bis zu 10 Euro. Und trotz steigenden Semesterbeiträgen haben sich die Mensaessen seit 2010 kontinuierlich verteuert.
Wir sehen hier einen dringenden Handlungsbedarf und schlagen deshalb vor, drei Millionen Euro aus der BAföG Ersparnis den Studentenwerken zukommen zu lassen. Auch dies kann nur ein erster Schritt sein, nicht mehr und nicht weniger. Aber es würde den finanziellen Mehrbedarf decken, den auch die Studentenwerke für den Bauunterhalt und die Betriebskosten der Mensen errechnet haben. Der Freistaat muss sich darüber hinaus seiner Verantwortung stellen, im nächsten Doppelhaushalt die Studentenwerke auf eine insgesamt verlässliche finanzielle Grundlage zu stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke es ist deutlich geworden, dass die frei werdenden BAföG-Mittel für Sachsen eine wirkliche Chance sind, im Bildungs- und Hochschulbereich wichtige und nachhaltige Zukunftsinvestitionen zu tätigen. Ich appelliere deshalb an Sie, lassen Sie uns diese Chance nutzen und stimmen Sie unserem Antrag zu.
Vielen Dank