Eva Jähnigen: Perspektiven für die Arbeit des Parlaments aufzeigen

Redebeitrag der Abgeordneten Eva Jähnigen zum GRÜNEN-Antrag:
"Gesetz zur Stärkung der Informations- und Beteiligungsrechte des Sächsischen Landtages und seiner Mitglieder"
3. Sitzung des Sächsischen Landtags, 13. November 2014, TOP 5

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
gestern haben wir unsere neue Geschäftsordnung beschlossen. Uns Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war wichtig, heute diesen ersten Gesetzentwurf einzubringen, der Perspektiven für die Arbeit des Parlaments aufzeigt. Wir brauchen – gerade in Sachsen – mehr staatliche Transparenz. Dazu ist die Arbeitsweise des Landtages ein Schlüssel.
Die Basis unserer demokratischen Verfassung ist: alle Staatsgewalt geht vom Volk aus und wir Abgeordnete sind die Vertreter des Volkes. Wir sind keine Außenstelle der Regierung oder Vertreter einzelner Wahlkreise. Wir legitimieren und kontrollieren die Arbeit von Regierung und Verwaltung. Und so müssen wir als Landtag auch arbeiten wollen und können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollgen, stellen Sie sich vor, dass sie einen Anwalt mit ihrer Vertretung in einem Verfahren um einen Bußgeldbescheid oder in einer Steuersache beauftragen. Sie werden erwarten, dass er sich einen umfassenden Überblick über die Sicht der anderen Seite verschafft. Vertritt er Sie, ohne die Akten ihres Verfahrens eingesehen zu haben, werden Sie ihm sicher ärgerlich ihr Mandat entziehen.
Wir Abgeordnete sind nicht Vertreter einzelner, sondern wir vertreten die Interessen vieler. Wir sollen gute Gesetze für alle machen. Der mit unserem Mandat verbundene Auftrag ist ein sehr umfassender. Dafür brauchen wir umfassende und frühzeitige Informationen.
Dürfen wir zur Wahrnehmung dieser Verantwortung Akten der Verwaltung einsehen? Bis jetzt nicht. Das muss sich ändern. Es ist schwer vermittelbar, dass kommunale Abgeordnete Akten der kommunalen Verwaltung einsehen können, wir als Mitglieder des Landtages jedoch allein auf Auskünfte der Regierung angewiesen sein sollen.
Wir GRÜNE wollen endlich auch umfassende Antworten der Regierung auf Abgeordnetenanfragen erhalten.
Wussten Sie eigentlich, verehrte neue Kolleginnen und Kollegen in diesem hohen Hause, dass die bisherige Staatsregierung an prominenter Stelle im  landesinternen Web „Textbausteine zur Begründung der Verweigerung der Antwort auf Kleine Anfragen“ eingestellt hat?
Auf viele Fragen, die wir GRÜNE in der letzten Legislatur an die Regierung stellten, hätten wir die Antwort anhand dieser Textbausteine selbst schreiben können. Mit unserem Gesetzentwurf ziehen wir klare Grenzen für künftige Antwortverweigerer und müssen dann nicht dauernd den Verfassungsgerichtshof mit dem Einklagen unserer Rechte beauftragen.
In Teil 1 unseres Gesetzentwurfes soll die sächsische Verfassung geändert  werden. Das schlagen wir vor, weil es um Rechte und Pflichten zwischen der Legislative und der Exekutive geht.
Damit verbinden wir GRÜNE ausdrücklich das Angebot, mit anderen Fraktionen in diesem Haus über weitere Verfassungsänderungen zu verhandeln.
Wir GRÜNE halten z. B. das Absenken der Quoren für Volksentscheide und ein Informationsfreiheitsrecht in der sächsischen Verfassung für dringend notwendig. Unsere Demokratie muss für die Menschen in Sachsen attraktiv gemacht werden! Das ist eine zentrale politische Aufgabe. Wir fordern CDU und SPD auf, hier schnell über den Stillstand unverbindlicher Prüfaufträge hinwegzukommen.
In Artikel 50 Absatz 2 unserer Verfassung wollen wir die erweiterten Informationspflichen der Regierung klar regeln wie z. B. zu Staatsverträgen oder zu Grundsatzfragen der Landesplanung und Großvorhaben. Durch die frühzeitige und vollständige Unterrichtung des Landtages soll dem Landtag ermöglicht werden, eine Stellungnahme zu den einzelnen Vorhaben abzugeben.
Mit der Einfügung eines neuen Art. 50a wollen wir eine frühzeitige  Informationspflicht der Staatsregierung über sachsenrelevante Vorhaben der Europäischen Union sowie Angelegenheiten des Bunde einführen und die Beteiligung des Landtages neu regeln. In der Antwort auf die kleine Anfrage 6/68 meines Kollegen Valentin Lippmann haben wir erfahren, dass das in der Regierung bisher noch offen ist. In der Zeit  zunehmender Komplexität und teilweise auch hoher Geschwindigkeit überregionaler Politikentscheidungen muss das aber Standard werden. Das von uns GRÜNEN erkämpfte Subsidaritätsverfahren in Europaangelegenheiten im letzten Landtag war ein Kompromiss, ist diesen Ansprüchen aber nicht gerecht geworden.
Schließlich wird mit der Neufassung des Verfassungsartikels 51 das Frage- und Auskunftsrecht für Abgeordnete erweitert und ein Recht auf Akteneinsicht eingeführt. Dieses Recht ist im Nachbarland Brandenburg gelebte Praxis und wurde z. B. in einer Subventionsaffaire im Frühjahr diesen Jahres von Abgeordneten der CDU, der GRÜNEN, der SPD und der FDP gemeinsam genutzt, um eine Aufklärung über das Vorgehen des dortigen Wirtschaftsministers zu erreichen.
Im zweiten Teil des Gesetzentwurfs bringen wir ein Landtagsinformationsgesetz als einfaches Gesetz ein.
Darin wird die Staatsregierung verpflichtet, den Landtag rechtzeitig über die Vorbereitung von Gesetzen, Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen, die Vorbereitung von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, beschlossene Leitlinien, den Inhalt, Auftragnehmer und Kosten von in Auftrag gegebenen Gutachten, raumbedeutsame Planungsvorhaben, die Mitwirkung im Bundesrat sowie über die Zusammenarbeit mit dem Bund, den Ländern, anderen Staaten und zwischenstaatlichen Einrichtungen. Die Regelungen untersetzen die verfassungsrechtlichen Neuregelungen und können die Arbeit des Parlamentes sowohl für die Mitglieder der Regierungs- und der Oppositionsabgeordneten erleichtern. Ungeplante Sonderausschusssitzung zu solchen Fragen wie dem Glückspielstaatsvertrag im letzten Landtag gehören dann ebenso zur Vergangenheit wie die Tatsache, dass Referentenentwürfe der Staatsregierung regelmäßig an alle möglichen öffentlichen Stellen zur Anhörung geschickt, dem Parlament als gesetzgebender Körperschaft aber nicht einmal bekannt gemacht werden. Das Landtagsinformationsgesetz soll die Informationspflichten der Staatsregierung und Beteiligungsmöglichkeiten des Landtages konkretisierung und trägt mit dieser Klarheit zur Verwaltungsvereinfachung bei.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der neuen Koalition,
Sie wollen laut Koalitionsvertrag ihre Regierungsarbeit transparent gestalten. Dafür sind stärkere Einbindung des Parlaments und Stärkung der Abgeordnetenrechte unverzichtbar. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf die  Arbeitsmöglichkeiten aller Landtagsabgeordneten in Oppositions- und Regierungsfraktionen verbessern und hoffen auf eine konstruktive Diskussion unserer Vorschläge.