Franziska Schubert: Berichte des Sächsischen Rechnungshofs unterstreichen die GRÜNE Forderung nach mehr Transparenz

Rede der Abgeordneten Franziska Schubert zu Beschlussempfehlungen und Berichte des Haushalts- und Finanzausschusses
39. Sitzung des Sächsischen Landtags, 31. August 2016, TOP 9, Drs. 6/6190 und Drs. 6/6191

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
auf diese Aussprache freue ich mich immer ganz besonders. Die Jahresberichte des Sächsischen Rechnungshofs geben uns immer wieder Hinweise darauf, welche Stellen im Landeshaushalt und in dessen Vollzug zum näheren Hinschauen einladen. Wir GRÜNEN fordern seit Jahren von der Staatsregierung mehr Transparenz in ihrem Handeln. Der vorliegende Jahresbericht 2015 bestätigt diese GRÜNE Forderung in vielen Bereichen.
Ich habe mir daher einige Themen, die das sehr schön illustrieren, aus dem Band I herausgepickt, zu denen ich mich näher äußern möchte.
An dieser Stelle wiederhole und erneuere ich meine Kritik an der zu hohen Zahl an Nebenhaushalten. Der Rechnungshof äußert sich kritisch zum Gesamtvolumen dieser Haushalte, aber auch wie diese in der Haushaltsplanung untergebracht sind und was das für den Vollzug bedeutet. Wir können uns diesen Bedenken und der Kritik vollumfänglich anschließen.
Die Zuschüsse und Zuführungen an Nebenhaushalte beliefen sich im geprüften Haushaltsjahr 2013 auf rund 2,37 Milliarden Euro. Dadurch werden rund 14,3 Prozent der Gesamtausgaben des Staatshaushaltes im Regelfall nur noch über je einen Zuschusstitel für Verwaltungsausgaben und für Investitionen dargestellt.
Im Halbjahr 2013 betrug der Personalbestand der Nebenhaushalte 14.758 Vollzeitäquivalente. Gemessen am Personalbestand des Kernhaushaltes stellt dies einen Anteil von 22 Prozent dar. Die Personalaufwendungen der Nebenhaushalte beliefen sich dabei auf rund 912 Millionen Euro. Diese Personalaufwendungen werden aber grundsätzlich nicht bei den Personalausgaben (HGr. 4), sondern bei den Zuschüssen (HGr. 6) ausgewiesen. Die Berechnung der Personalausgabenquote des Freistaates verliert aufgrund dieser Verschiebung der Haushaltsstruktur an Bedeutung und Aussagekraft – und schwächt damit zusehends die Haushaltssteuerung.
Es ist auch immer wieder überraschend – naja, mittlerweile nicht mehr wirklich – wie viel Geld und mit welcher Begründung zum Beispiel in Fonds geparkt wird.
Schauen wir uns die Fonds genauer an. In 2013 wurden dem Staatshaushalt 447 Millionen Euro entnommen und in Sondervermögen geparkt. Das ist fast eine halbe Milliarde Euro. In 2015 haben Sie als Regierungskoalition gegen jede Vernunft diese Summe vervierfacht! Allein das ist ein Thema. Noch schlimmer: es bleibt eins.
Theoretisch sollte man dem Haushaltsplan entnehmen können, woher das Geld kommt. Praktisch geht das aber nicht. In den entsprechenden Gesetzentwürfen konnte man noch sehen, dass es sich zum Teil um Geld aus bereits abgeschlossenen Haushaltsjahren handelt, im Gesetzesbeschluss ist es dann schon nicht mehr zu finden. Egal, wie man es schiebt: Es ist für uns als Parlamentarier kaum nachzuvollziehen und vermutlich auch nicht zu kontrollieren. Aber im Ergebnis ist es Geld, das in Größenordnungen einem Haushaltsjahr entzogen wird.
Mir hat sich bis heute noch nicht erschlossen, wofür Sie so massiv sparen und jetzt kommen Sie mir bitte nicht mit Risiken aus dem Länderfinanzausgleich oder dem Märchen von der soliden sächsischen Haushaltspolitik. Sie können sich jedes einzelne Haushaltsjahr anschauen. Es ist beachtlich, mit was für einer Größenordnung an Fonds diese Staatsregierung ihre Bilanz schönt. Jedes Mal wird verkündet, was für ein Etat aufgestellt wurde. Für 2017 und 2018 soll es gar der größte Etat seit Anbeginn des Freistaates sein. Das ist Augenwischerei! Das ist ein stetig wachsender Posten, den Sie von Jahr zu Jahr mitnehmen und der nicht ausgegeben wird. Über Jahre wird nun allein dadurch erheblich mehr Geld im Haushalt ausgewiesen, als tatsächlich zur Verfügung steht. An der Stelle sei gesagt, wir stellen nicht alle Fonds in Frage. Aber einen Großteil der Fonds haben Sie ausschließlich aufgelegt, weil Sie damit dem laufenden Haushaltsjahr Geld entziehen können und nicht mehr verpflichtet sind, dieses auszugeben.
Wenn wir schon beim Geld ausgeben sind – werfen wir einen Blick auf die staatlichen Unternehmensbeteiligungen. Auch hier teilen wir voll umfänglich die Kritik des Rechnungshofes.
Wenn die Staatsregierung sich die Freiheit nimmt, als Unternehmer aufzutreten, was sie ja auch ehrlich machen kann, dann sind diese Aktivitäten aber immer auch von öffentlichem Interesse. Es sind ja politische Entscheidungen, die mit Steuergeldern finanziert werden und für die politischen Fehlentscheidungen in diesem Bereich kommt in der Regel auch die Steuerzahlerin und der Steuerzahler auf. Von den Arbeitsplätzen, die hierbei aufs Spiel gesetzt werden, ganz abgesehen.
Der Freistaat Sachsen ist an 34 Unternehmen unmittelbar und 46 Unternehmen mittelbar beteiligt. Beteiligungen an Unternehmen werden im Freistaat Sachsen nach Einzelfallentscheidungen eingegangen und von den Fachressorts jährlich auf Fortführung bewertet. Eine Überprüfung anhand einer Beteiligungsstrategie erfolgt nicht. Operative Strategien zum Erreichen übergeordneter Ziele bzw. Zielvorgaben konnten nicht benannt werden.
Richtlinien zur Besetzung von Geschäftsleitungen und Überwachungsorganen, zum Beispiel zur Begrenzung von Mandaten in Gremien, existieren im Freistaat Sachsen nicht. Beteiligungsunternehmen werden oftmals von nur einem Geschäftsführer geleitet, was dem üblichen Vier-Augen-Prinzip widerspricht. Eine Veröffentlichung der geleisteten Vergütungen an die Geschäftsführer findet auch nicht statt.
Wir GRÜNE fordern daher immer wieder einen staatlichen Beteiligungsbericht. Wohl wissend, wie weit unsere Vorstellung eines aussagekräftigen und informativen Berichts mit der des Finanzministers möglicherweise auseinanderliegt. Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass der vorliegende Entwurf nochmal nachgebessert wird. In anderen Bundesländern ist es Gang und Gäbe, dass die Landesregierungen jährlich zu ihren Beteiligungen ohne Aufforderung berichten und die Öffentlichkeit mit einem gut lesbaren Bericht informiert. Nur in Sachsen geht das seit 2010 nicht mehr. Wir hoffen, dass sich dieser Zustand noch dieses Jahr ändert.
Kommen wir zu Band II.
Auch der aktuelle Jahresbericht des Sächsischen Rechnungshofs über die Kommunalfinanzen zeigt ganz deutlich, dass die großen Kritik- und Handlungsfelder unverändert sind.
Hier ist nach wie vor die Umsetzung der doppischen Buchführung auf der kommunalen Tagesordnung. Der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass allein die fehlenden Eröffnungsbilanzen ausreichen, damit die tatsächliche Situation der Kommunen nicht bewertet werden kann. Hinzu kommt, dass zum Zeitpunkt der Berichterstellung ein Großteil der Jahresabschlüsse fehlte. Beides ist wichtig, denn es liefert grundlegende Informationen zur Beurteilung der kommunalen Finanzlage.
Ich kann mich hier nur wiederholen: Ich halte es auch nicht für hilfreich und richtig, dass mit der Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung die verpflichtende Erstellung des Gesamtabschlusses von 2016 auf 2021 verschoben worden ist. Sie als Regierungskoalition haben das mit ihrer Stimmenmehrheit so entschieden und damit die Probleme in die Zukunft verlagert. Bereits im Jahresbericht 2014 wies der Rechnungshof darauf hin, dass der kommunale Gesamtabschluss eine Gesamtsicht zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist, aber eben auch die tatsächlichen kommunalen Gesamtschulden darlegt.
Angesichts der Entscheidungen, die die Staatsregierung momentan bezüglich der kommunalen Finanzen trifft, ist das problematisch. Sei es bei Ihrem 800-Millionen-Paket oder mit welcher Kurzsichtigkeit Sie den kommunalen Finanzausgleich betrachten. Für Entscheidungen in dieser Größenordnung liegen nur unzureichende valide Ist-Daten vor. Genauso fehlt es an einer ordentlichen Bedarfsanalyse. Das ist keine Grundlage.
Nach wie vor werden auch die Folgekosten von Investitionen zu wenig berücksichtigt. Da momentan aufgrund der Datenlage nicht gesagt werden kann, was eine Kommune tatsächlich zum Werterhalt braucht, wird die Frage nach einer sinnvollen Investitionsquote gar nicht erst gestellt. Die Steuermehreinnahmen werden den meisten Kommunen nur wenig Luft verschaffen. Allein die Mehrausgaben für laufende Kosten und soziale Leistungen zehren das auf.
Erhalt vor Neubau, das ist eine GRÜNE Kernforderung. Die künftige demografische Entwicklung muss zwingend berücksichtigt werden, sowohl in den wachsenden als auch in den schrumpfenden Räumen. Bei den aktuellen Entscheidungen der Staatsregierung vermisse ich den Weitblick deutlich.
Die GRÜNE Fraktion möchte abschließend bei dieser Gelegenheit dem Sächsischen Rechnungshof für seine unabhängige & gewissenhafte Arbeit danken.