Franziska Schubert: Der Abgesang des an der Bankrottkante balancierenden Freistaates klingt wie immer ziemlich schief

Redebeitrag der Abgeordneten Franziska Schubert zum Gesetzentwurf der CDU/SPD-Fraktion:
"Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitions- und Finanzkraft" (Drs 6/3187)
25. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, 16. Dezember 2015, TOP 6

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
heute schließen wir im Galopp das ab, was in den vergangenen vier Wochen gereift sein soll. Trotz Abstimmung mit den kommunalen Spitzenvertretern, auf deren Zustimmung Sie sich berufen, sage ich: Nein, das Ganze hat noch nicht die Reife, die einem Gesetz zum Tag seiner Verabschiedung würdig wäre.
Es ist nicht redlich, sich in Gutsherrenmanier hier hinzustellen und auf Applaus zu hoffen. Wir haben schon viel darüber gesprochen, woher welche Mittel kommen und dass es darum geht, Mittel vom Bund zu verteilen – das ist nicht mein Thema heute.
Handwerklich ist dieses Gesetz einfach nicht gut gemacht. Es ist angepasst auf das, was den Sächsischen Haushalt wie ein schwarzer Faden durchzieht: die zunehmende Zweckbindung von enorm hohen Summen neben dem Kernhaushalt. Fast ein Drittel des Gesamthaushalts liegt dann in Nebenhaushalten.
Und nein, es gefällt mir nicht, dass ich einen Abend vor dem Finanzausschuss, in dem wir über den Gesetzesentwurf abstimmen sollen, erst die regionalisierte Steuerschätzung erhalte. Schließlich soll aus den Steuermehreinnahmen, so lautete schon vor der regionalisierten Steuerschätzung die knappe Information, der Eigenmittelanteil Sachsens am Paket finanziert werden. Natürlich habe ich mich gefreut, in meiner Annahme erneut bestätigt worden zu sein. Der Abgesang des an der Bankrottkante balancierenden Freistaates klingt wie immer ziemlich schief.
Was könnte man alles mit diesem Geld machen. Das habe ich mich gefragt und das haben sich die Menschen im Land nach der Presseinformation zu den Steuermehreinnahmen auch gefragt. Natürlich kann man die Mehreinnahmen erst verwenden, nachdem der Griff in die Rücklage wieder ausgeglichen ist. Der war zwar wieder angekündigt, erfolgte aber natürlich auch dieses Mal nicht; man kann auch erst dann etwas mit den Mehreinnahmen machen, nachdem man Schulden getilgt hat – so steht es in der Sächsischen Haushaltsordnung.
Wir wissen noch nicht, wieviel wohin wandern wird. Übrig bleibt trotzdem einiges. Und was passiert nun damit? Fließt es in Köpfe, in Talente, in Netzwerke, in Kreativität, in die Jugend? Nein. Es fließt zweckgebunden, in die Sondervermögen, die mit dem vorliegenden Gesetz geschaffen werden. Irgendwie klingt das alles sehr 90er.
Die Bundesregierung hat Sachsen 155,7 Millionen Euro für Investitionen in Kommunen zur Verfügung gestellt. Es gibt keinen Grund, warum Sie weitere 664,3 Millionen Euro in Beton "versenken" wollen. Es enttäuscht mich, dass so wenig aus Sachsens politischen Entscheidungen in den 90er Jahren und den daraus folgenden Konsequenzen gelernt wurde.
Auch angesichts des aktuellen Kommunalfinanzberichts 2015 des sächsischen Landesrechnungshofs stellen sich mir eine Menge Fragen. Das Denken in Zusammenhängen erweist sich manchmal als durchaus praktisch:
Sachsens Kommunen gelten durch die Bank weg (mit zehn Ausnahmen von wirklich kleinen Gemeinden) als finanzschwach. Auch die Leuchttürme Sachsens erfüllen bis heute nicht die Hoffnungen der in sie gesetzten Strategien. Wieso soll sich deren Situation durch noch mehr Verpflichtungen verbessern?
Die Stärkung der kommunalen Finanzkraft wäre in der Tat wichtig gewesen, aber das haben Sie ja wieder aus dem Titel streichen lassen.
Die anstehende Herausforderung lautet, in den Kommunen die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern. Das schaffen Sie nicht, in dem Sie noch mehr bauen, und die Kommunen damit in noch mehr Verbindlichkeiten und Verpflichtungen drängen. Es nützen keine neuen Schwimmhallen für Sportunterricht und Co., wenn sich keine Kommune den laufenden Betrieb auf Dauer leisten kann. Und natürlich mache ich hier keine Lex Chemnitz auf – ich sehe aber, auch als kommunale Mandatsträgerin, wo es in den kommunalen Haushalten klemmt. Ich weiß, was Ergebnishaushalte und Finanzhaushalte be- und entlastet. Und ihr Gesetz drückt trotz Nachbesserungen auf den Ergebnishaushalt – und das langfristig. 85 Prozent der Mittel in den kommunalen Haushalten gehen für laufende Kosten drauf. Hier brauchen die Kommunen Unterstützung.
Wir müssen uns dringend über gesunde Investitionsquoten unterhalten und ich weiß, dass der Finanzminister da ganz nah bei mir ist, wenn ich sage, dass eine überhöhte Investitionsquote ungesund ist.
Es ist Kernaufgabe der Politik, die Attraktivität ihrer Städte und Gemeinden zu wahren, für die Menschen, die hier leben, für die Unternehmen, die hier tätig sind, für die Touristen, die hier in Sachsen zu Gast sind. Diese Aufgabe ist mit einer einseitigen Ausrichtung auf Investitionen nicht erfüllt. Sachsen braucht Köpfe und Talente statt ästhetisch fragwürdige Brücken als fehlgedeutete Zeichen der Moderne; Sachsen braucht lebenswerte Kommunen mit attraktiven Lebensbedingungen und einer funktionierenden öffentlichen Verwaltung; Sachen braucht Ideen und Konzepte.
Nutzen Sie Ihre Stimmenmehrheit und beschließen Sie dieses Gesetz. Wir können das Anliegen verstehen, aber nicht die Art und Weise unterstützen, wie sie es umsetzen wollen. Wir werden nicht mitverantworten, was die kommunalen Haushalte und auch den sächsischen Landeshaushalt über diese Legislatur hinaus, belastet, und auch nicht, dass der Landeshaushalt noch weiter an Transparenz und Klarheit verliert.