Franziska Schubert: GRÜNE Änderungsanträge für bessere Budgetrechte des Landtages

Redebeitrag der Abgeordneten Franziska Schubert zu den Änderungsanträgen der GRÜNEN-Fraktion zum Haushaltsgesetz
12. Sitzung des 6. Sächsischen Landtages, 29. April 2015, TOP 1.12

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mit diesem Änderungsantrag mit Änderungen an mehreren Stellen des Haushaltsgesetzes wollen wir GRÜNE das Budgetrecht des Landtages verbessern. Es geht dabei in erster Linie um mehr Transparenz und um die Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments.
Aufgenommen haben wir mit unseren Änderungsantrag Kritikpunkte des Sächsischen Rechnungshofes. So soll der Haushalts- und Finanzausschuss künftig unterrichtet werden, wenn Leertitel mit Ansätzen von über 5.000 Euro verstärkt werden.  Zudem wollen wir die unbeschränkte Deckungsfähigkeit bei den sächlichen Verwaltungsausgaben beschränken.
Wir sind der Auffassung, dass das Finanzministerium mit § 37 der Sächsischen Haushaltsordnung die notwendige Flexibilität hat, "im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses“[1] über- und außerplanmäßige Ausgaben zu bewilligen. Eine Ausweitung dieser Regelung auf zusätzliche Ausgaben und Kofinanzierungen ohne Nachweis des zwingenden Bedürfnisses lehnen wir ab.
Auch Umschichtungen und Verstärkungen ohne Beteiligung des Parlaments müssen nach unserer Auffassung beschränkt werden. Wir denken, dass bereits bei 2,5 Mio Euro von einer erheblichen Bedeutung für das Parlament auszugehen ist und fordern daher die Absenkung der Beteiligungsgrenze des Haushalts- und Finanzausschusses von 10 Mio auf 2,5 Mio.
Die Bildung von Rücklagen entzieht dem aktuellen Haushaltsjahr Mittel. Wir schlagen daher vor, dass die Bildung einer Rücklage zur Vorsorge für Risiken aus dem Vollzug des Bund-Länder-Finanzausgleiches sowie die Kassenverstärkungs- und Haushaltsrücklage ebenfalls der Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses unterliegen.
Schließlich fordern wir einen Einwilligungsvorbehalt des Landtages bei der Umwandlung von Behörden in einen Staatsbetrieb. Eine solche Umwandlung hat weitreichende, auch haushalterische Folgen, über die der Gesetzgeber selbst entscheiden sollte.
Lassen Sie mich zum Schluss noch drei Sätze zur Änderung des Personalsolls sagen. Die fortlaufende und nunmehr wieder vorgenommene Zuordnung von Stellen in die jeweiligen Personalsoll A, B und C macht jeden Vergleich der Stellenbewirtschaftung zu den Vorjahren und die Nachvollziehbarkeit von Entwicklungen in diesem Bereich unmöglich.
Vollkommen daneben ist etwa die Umsortierung im Einzelplan 03, wo die durch die Umsortierung betroffenen Titel noch nicht einmal eine Bemerkung enthalten, wo sie nunmehr aufzufinden sind. Transparenz sieht anders aus.