Gesetzentwurf zur Stärkung der Windenergienutzung – Mit den von ihnen vorgeschlagenen Instrumenten werden Sie das Ziel verfehlen

Rede des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold zur 2. Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion LINKE: "Gesetz zur Stärkung der Windenergienutzung im Freistaat Sachsen" (Drs. 6/9197)
72. Sitzung des Sächsischen Landtags, 30. Mai, TOP 3

– Es gilt das gesprochene Wort –

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
Wir reden hier über Instrumente zur Akzeptanzverbesserung im Rahmen des vorliegenden Gesetzentwurfes zur Stärkung der Windenergienutzung.
Ich fange mal mit ganz realen Problemen an.
Mit meinem Fraktionsvorsitzenden war ich vergangene Woche auf dem Podium einer mehrstündigen Bürgerversammlung im kleinen Schmannewitz bei Dahlen. Dort ist im Entwurf des Regionalplans Westsachsen ein neues Vorrang- und Eignungsgebiet Windenergie −12 MW − ausgewiesen. Eines von wenigen in Sachsen.
Und wissen sie was? Die Leute wollen erst mal überhaupt nicht hören, welche Abwägungen dazu führten. Die wollen sich auch nirgendwo beteiligen, liebe Linke. Weil sie nämlich dermaßen erbost darüber sind, WIE der Prozess bis jetzt stattgefunden hat.
Wir zwei Abgeordnete von der kleinsten Oppositionspartei waren nach deren Worten die ersten Vertreter der Politik überhaupt, die in dieser Sache den Weg zu ihnen gefunden hatten. Niemand hat ihnen vorab gesagt, dass sich die Planungsverbände nach Entscheidung und Vorgabe der Staatsregierung auf die Suche nach neuen Eignungsgebieten in Sachsen gemacht haben. Niemand hat mit ihnen vorab die Kriterien dieser Suche diskutiert.
Kein Planungsverband, kein Landratsamt hat sich in dieser Sache nach Schmannewitz gewagt. Für jeden wurde es erst klar, als die Projektentwickler nach Einsicht in den Regionalplanentwurf vor Ort auftauchten, um sich die Flächen anzuschauen.
Und von einem Beteiligungsverfahren, das mehr als eine Formalität ist, kann wohl keine Rede sein, wenn ältere Menschen, die mit Internet nichts am Hut haben, 60 Kilometer bis nach Borna reisen müssen, um Einblick in einen Stapel auf Behördendeutsch verfasste Ordner zu nehmen.
Ich war in den letzten Wochen in weiteren Gemeinden, um mehr über bürgernahe Planungs- und Genehmigungsprozeduren zu erfahren. Und dabei zeigen sich immer wieder ähnlich Probleme:
Da werden etwa Ausgleichsmaßnahmen an den unmittelbar betroffenen Kommunen vorbei festgelegt, so dass diese nichts davon haben.
Es werden zwar strenge Genehmigungsauflagen im Bundesimmisionsschutz(BImSch)-Verfahren etwa zum Schallschutz gemacht, nach Inbetriebnahme kontrolliert aber jahrelang niemand von Amts wegen deren Einhaltung. Bis heute muss jeder Gemeinderat selbst rausfinden, ob dieser oder jener Projektentwickler und Betreiber einen guten Ruf als verlässlicher, fairer Partner hat oder nicht.
Oft finden Gutachten mangelnde Akzeptanz, wenn bei der Auswahl der Gutachter nicht transparent vorgegangen wird.
Das ist – neben der Hinhalte-, Verzögerungs-, und Verantwortungsabschiebetaktik dieser Staatsregierung – eine Zusammenstellung der ganz realen Probleme, die der von Ihnen beabsichtigten Stärkung der Windenergie in Sachsen in der täglichen Praxis entgegenstehen.
Ein wichtiger Punkt ist auch die wirtschaftliche Teilhabe nicht nur der Grundstückseigentümer, sondern der Menschen im Umfeld solcher Anlagen an deren Erträgen.
Dazu gibt es verschiedene Vorschläge auf Bundesebene, unter anderem eine Windenergieabgabe je kWh erzeugter Energie, die direkt an die betroffenen Kommunen geht oder ein reformiertes Grünstromprivileg, das die vorteilhafte Direktvermarktung von vor Ort erzeugtem Strom mit deutlichen Vorteilen für die Stromkunden im Umkreis der Anlage vereinfachen würde.
Das Modell hingegen, liebe Linke, das SIE in ihrem Gesetzentwurf nach dem Vorbild eines Gesetzes aus Mecklenburg-Vorpommern aufgeschrieben haben, hat sich leider in der Praxis als untauglich erwiesen. Ich war einigermaßen erstaunt, dass Sie den Entwurf nach der ganz eindeutigen Expertenanhörung nun dennoch hier in die zweite Lesung bringen. Es sollte doch wirklich klar geworden sein, dass zwischen dem, was Sie laut Titel Ihres Entwurfes erreichen wollen und der tatsächlich zu erwartenden Wirkung seiner Instrumente bei Umsetzung in Sachsen ein diametraler Gegensatz besteht.
Das Modell ist im Zeitalter der zwingenden bundesweiten Ausschreibungen einfach kontraproduktiv. Denn beteiligen kann man sich nur an Projekten, die realisiert werden. Das jedoch würde Ihr Landesgesetz unter den derzeitigen bundesweiten Rahmenbedingungen sehr, sehr unwahrscheinlich machen.
Ja, man kann sogar so weit gehen zu sagen – und da hoffe ich jetzt, dass die Windenergiegegner hier im Saal das nicht als Aufforderung auffassen –, wer jeglichen weiteren Ausbau in Sachsen schnell und gründlich stoppen will, indem er eine erfolgreiche Beteiligung sächsischer Projekte an den bundesweiten Ausschreibungen unmöglich macht, der muss Ihrem Gesetzesentwurf für eine Regelung auf Landesebene zustimmen.
So hart muss ich das hier leider formulieren, lieber Herr Kollege Böhme.
Wir haben ein sehr viel einfacheres, rasch umsetzbares und in der Realität verifiziertes Instrument weit unterhalb der Gesetzesebene vorgeschlagen, das wir heute gern gemeinsam mit Ihrem Entwurf diskutieren wollten. Sie haben das leider abgelehnt.
Es gibt einzelne Punkte in Ihrem Entwurf, die wir mittragen können. So wollen Sie im Artikel 2 das Landesplanungsgesetz in einer Weise ändern, wie wir das ganz ähnlich bereits in unserem Klimaschutzgesetzentwurf vorgeschlagen haben. Auch die Parlamentszustimmung zum Landesentwicklungsplan ist eine unserer Forderungen.
Wenn Sie Interesse daran haben, zu Teilen Ihres Entwurfes unsere Zustimmung zu erhalten, dann könnten Sie artikelweise Abstimmung begehren. Das eigentliche, in Artikel 1 definierte Beteiligungsinstrument hingegen halten wir unter den gegebenen Rahmenbedingungen geradezu für kontraproduktiv. Das werden wir ablehnen. Bei einer Gesamtabstimmung müssen wir uns enthalten.   

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