Gitterzulage – Meier: Die Höherstufung muss her!

Redebeitrag der Abgeordneten Katja Meier zum Gesetzentwurf der Fraktion LINKE:
"Gesetz zur Einführung einer Stellenzulage für Justizwachtmeister im Sitzungs-, Ordnungs- und Vorführdienst bei den Gerichten im Freistaat Sachsen", Drs 6/16432
92. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 23. Mai, TOP 22

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
um es vorweg zu nehmen: Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.

Der aktuelle Paragraf 51 des Sächsischen Besoldungsgesetzes hat mit Blick auf die Stellenzulage für Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister nichts, aber auch gar nichts mit der sächsischen Realität zu tun. Denn die Zulage gibt es, wenn man in abgeschlossenen Vorführbereichen der Gerichte tätig ist. Allein, die Sächsischen Gerichtsgebäude haben keine solchen abgeschlossenen Vorführbereiche. Das heißt, sächsische Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister können nach der aktuellen Regelung niemals die Stellenzulage erhalten. Sie werden diesbezüglich durch das aktuelle sächsische Besoldungsrecht an der Nase herumgeführt.

Deswegen begrüßt meine Fraktion den konkreten Vorschlag der Linken, die Stellenzulage für alle Beamten vorzusehen, die in den Sitzungs-, Ordnungs- und Vorführdiensten der Gerichte und Staatsanwaltschaften tätig sind. Die Verwaltungsvorschrift muss dann zwar noch entsprechend geändert werden, aber es wird zumindest die Gitterzulage überhaupt erst einmal für Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister geöffnet. Diese Öffnung und Gleichbehandlung mit den Beamtinnen und Beamten des Justiz- und Polizeivollzugsdienstes ist unumgänglich.

Die Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister erfüllen teilweise identische Aufgaben. Mit der Gitterzulage sollen die Gefährdungen beim Umgang mit verurteilten Straftätern in Justizvollzugsanstalten abgegolten werden. Wenn Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister Gefangene im öffentlich zugänglichen Gerichtsgebäude oder im Gerichtssaal beaufsichtigen, haben sie keine zusätzlichen Schutzmechanismen wie sonst im Vollzug. Ihre Aufgabe ist in dem Moment sehr anspruchsvoll und gefährlich. Dafür erhalten sie zwar eine Amtszulage. Die ist aber erstens halb so hoch wie die Gitterzulage und halbiert sich zweitens bei einer Beförderung.

Und hier ist auch der dritte Ungerechtigkeits-Knackpunkt: Während für Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister das höchste der Gefühle die Eingruppierung in A6 ist, steigen Justiz- und Polizeivollzugsbeamte erst mit einer A7 ein. Man muss kein Besoldungsexperte oder Profi-Personaler sein um zu erkennen, dass es hier eine erhebliche und ungerechtfertigte Schieflage gibt. Diese Schieflage wirkt sich bereits auf die Gerichte aus.

In der Anhörung wurde eindrücklich berichtet, dass Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister ihren Beamtenstatus und einen sicheren Job aufgeben, weil ihnen im privaten Sicherheitsgewerbe bessere Arbeitsbedingungen und weitaus bessere Vergütung geboten werden. Das kann sich der Freistaat Sachsen nicht leisten. Schon gar nicht, wenn er – wie von Staatsregierung seit neuestem proklamiert – ein starker Rechtsstaat sein soll.

Die Gitterzulage kann aber nur ein erster Schritt sein auf dem Weg, die Besoldung der Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister den tatsächlichen Anforderungen, Belastungen und Gefährdungen im Berufsalltag anzupassen und damit die geleistete Arbeit wirklich anzuerkennen. Es braucht eine große Lösung. Die Besoldungsgruppen für Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister müssen umfassend angehoben werden.

Von der Koalition haben wir in den Ausschussbehandlungen mal wieder nicht mehr als Lippenbekenntnisse gehört. Man sehe die Änderungen im Beruf des Justizwachtmeisters. Es brauche mehr Anerkennung für die Beamtinnen und Beamten. Aber der Gitterzulage könne man nicht zustimmen, weil man eine große Lösung favorisiere.

Wir sind uns also einig: Wir alle wollen die große Lösung. Die Höherstufung muss her. Und dann schaue ich mir den hochaktuellen Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften an, den wir ja auch heute noch abstimmen werden, und sehe – Nichts! Sie haben also offensichtlich immer noch nicht begriffen.

Während sie noch nach der großen Lösung suchen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, erkennt die GRÜNE-Fraktion die Realität der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister und stimmt für die Gitterzulage.
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