Impf-Debatte – Zschocke: Ich frage insbesondere die Männer: Wann hatten Sie die letzte Auffrischungsimpfung? Wissen alle hier im Raum wie ihr Status ist?

Redebausteine des Abgeordneten Volkmar Zschocke in der 1. Aktuellen Debatte auf Antrag der Fraktionen CDU und SPD (TOP 2)
"Infektionskrankheiten sind keine Bagatelle – Impflücken schließen"
90. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 10. April

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

fehlende Impfungen gehören zu den größten globalen Gesundheitsbedrohungen. Die Ausrottung der Masern ist medizinisch möglich. Doch sie wird verhindert, weil die notwendigen Durchimpfungsraten nicht erreicht werden. Daher müssen alle Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden, die wirksam dazu beitragen, den Schutz aller Kinder und Erwachsener vor einer so hoch ansteckenden und potenziell tödlichen Krankheit wie Masern zu erreichen.

Die erste Maßnahme ist, dass wir da bei uns selbst anzufangen. Ich frage besonders die Männer, die selten zum Arzt gehen: Wann hatten Sie die letzte Auffrischungsimpfung? Masern, Mumps, Röteln, Diphterie, Polio, Keuchhusten … wissen alle hier im Raum wie ihr Status ist? Wir alle sind in der Pflicht, unseren Impfstatus regelmäßig prüfen zu lassen.

Zweitens ist eine genau Analyse notwendig, welche Gruppen in Sachsen Impflücken haben. Wir müssen uns die Mühe machen, die Impfhemmnisse in den Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Geflüchteten, Migranten oder Senioren genau zu identifizieren. Viele haben z.B. die erste Masernimpfung, doch dann scheitert der vollständige Schutz an der zweiten Impfung. Das Ziel muss eine Quote von mindestens 95 Prozent in allen Altersgruppen sein. Während in Sachsen über 95 Prozent der Vierjährigen einmal gegen Masern geimpft sind, sind es bei der zweiten Impfung schon deutlich weniger.
Problematisch sind die großen Impf-Lücken bei jungen Erwachsenen, die bis Anfang der 90er nur einmal gegen Masern geimpft wurden. Wer wie selbstverständlich davon ausgeht, als Kind ja ausreichend geimpft worden zu sein, wird von der gegenwärtigen Impfpflichtdebatte nicht wachgerüttelt. Die Gruppen mit Impflücken müssen proaktiv angesprochen und erinnert werden. Der Impfstatus muss besser dokumentiert werden. Eine wichtiger Schritt dafür ist, künftig Impfausweis und Impfplan auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern.

Die dritte Maßnahme ist der Ausbau von Erinnerungssystemen. Gegen schlichtes „Vergessen“ helfen zum Beispiel Recall-Systeme. Kassen, Kinderärzte, Hausärzte, betriebsärztliche Dienste – die regelmäßige Kontrolle des Impfstatus muss überall etabliert werden. Es gibt dafür viele Anlässe, z.B. Schwangerenvorsorge, Mutterpass, Erste-Hilfe-Kurse, Schulwechsel, Aufnahme-, Einstellungs- oder Gesundheitsuntersuchungen. Auch die Erstuntersuchung in einer Erstaufnahmeeinrichtung ist ein Anlass zur Impfung. An allen Erstaufnahme-Standorten werden Impfsprechstunden angeboten. Die Kosten trägt die Landesdirektion. Personelle Ressourcen und verständliche Aufklärungstexte sind wichtig. Kommunikation und Wissensvermittlung zum Impfen müssen in allen Alters- und allen Bevölkerungsgruppen verbessert werden.

Viertens: Es muss möglich sein, ohne große Hürden und Wartezeiten fehlende Impfungen unkompliziert nachzuholen. Hier kommt dem öffentlichen Gesundheitsdienst eine große Aufgabe zu, die er auch bewältigen muss. Die Anforderungen beim Infektionsschutz steigen. Die Masern sind nicht die einzige gefährliche Infektionskrankheit. Die Gesundheitsämter brauchen wieder mehr Personal, um auch vor Ort gehen und in den Einrichtungen Beratung und Impfungen anbieten zu können. Es muss auch möglich sein, dass Kinderärzte die Eltern nach ihrem Status fragen und gleich mitimpfen, wenn diese Impflücken haben. Und natürlich müssen Lieferengpässe von Impfstoffen unbedingt vermieden werden.

Fünftens: Der Nachweis der ärztlichen Beratung in Bezug auf den Impfschutz ist zwingend, wenn Kinder eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Eltern sind in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die eigenen Kinder andere Kinder nicht gefährden. In den Einrichtungen sind Kleinkinder, die oft noch keinen vollständigen Impfschutz haben. Auch chronisch kranke Kinder können mitunter nicht geimpft werden, weil ihr Immunsystem dafür zu schwach ist. Deswegen ist es verantwortungslos, diese Kinder bewusst einer Ansteckungsgefahr auszusetzen.

Wir alle sind verpflichtet, für ausreichenden Impfschutz von uns und unseren Kindern zu sorgen. Wir haben heute eine ganze Reihe Maßnahmen diskutiert. Das letzte Mittel wäre, diese Pflicht gesetzlich zu verankern. Dazu muss nachgewiesen werden, dass das Gefährdungsrisiko in Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen anders nicht in den Griff zu bekommen ist. Eine gesetzliche Impflicht klingt zunächst nach einer einfachen Lösung. Aber sie muss auch praktisch durchgesetzt werden können. Sie darf nicht kontraproduktiv wirken und am Ende die evtl. sogar die Impfbereitschaft senken. Eine Impfpflicht darf das Vertrauen in die Vorteile von Impfungen nicht beschädigen. Und sie muss auch den erwartbaren juristischen Angriffen sicher standhalten.

Deutlich ist: Die gegenwärtige Engführung auf die Frage „für oder gegen Impflicht“ darf nicht dazu führen, dass all die Maßnahmen in den Hintergrund rücken, die wir bereits jetzt rechtskonform in Sachsen ergreifen können und auch müssen, um die Impfquoten wieder deutlich zu steigern und die Impflücken zu schließen. » Alle Infos zum 90./91. Plenum » Alle GRÜNEN Reden