Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger – Zais: Das Kommunalwahlrecht fördert die Integration

Rede der Abgeordneten Petra Zais zum Gesetzentwurf "Gesetz zur Einführung des Kommunalwahlrechts für dauerhaft in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten" (Drs 6/13351)
90. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 10. April, TOP 6

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren,

über Fragen des eigenen Lebensumfeldes mitzubestimmen, ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratie und der Integrationsförderung. Integrationspolitik bedeutet neben Spracherwerb, Ausbildung und Arbeit vor allem auch gleiche Rechte, Diskriminierungsfreiheit und politische Teilhabe. Mit unserem Gesetzesentwurf wollen wir einen entscheidenden Teil für die politische Teilhabe dauerhaft in Sachsen lebender Nicht-EU-Ausländer und -Ausländerinnen ermöglichen.

Wir haben im Innenausschuss eine spannende Diskussion der Sachverständigen erlebt.
Die Botschaft war eine deutliche: Kein Sachverständiger konnte mit Blick auf das seit den 1990er Jahren geltende Kommunalwahlrecht von Unionsbürgern sagen, dass ein kommunales Wahlrecht für dauerhaft hier lebende Drittstaatler nicht möglich sei.
Insofern ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes überholt. Die Sachverständige Wallrabenstein hat es treffend formuliert: Wir sollten uns nicht hinter einem 25 Jahre alten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verstecken. Nach 25 Jahren kann die Verfassungsrechtsprechung anders ausfallen.
Die Anhörung hat uns darin bestärkt, dass das Gesetz in dieser Form möglich und wichtig ist. Dabei ist die heute zu treffende Entscheidung ist eine höchst politische.

Wir alle sprechen davon, dass auch für Sachsen Integration eine der drängendsten Aufgaben ist und sie wird – auch wenn es Landräte gibt, die das nicht so sehen – eine Daueraufgabe insbesondere in den Kommunen bleiben. Zu Recht hat der Sachverständige Schwarz Integration als Staatsaufgabe bezeichnet, die es rechtfertigen kann, das Wahlrecht in den Kommunen für dauerhaft hier lebende Nicht-EU Ausländerinnen und Ausländer zu öffnen.
Auch in diesem Punkt waren sich alle Sachverständigen einig: ein Kommunalwahlrecht fördert die Integration.

Ich möchte das noch präzisieren: Es geht nicht nur um die Integration. Die meisten sind bereits gut integriert, sprechen Deutsch, gehen arbeiten, zahlen Steuern. Es geht auch um Partizipation.

Der Aussage einiger Sachverständigen, es gäbe andere Partizipationsmöglichkeiten, etwa in Vereinen oder kommunalen Ausländerbeiräten, und man brauche deshalb das Kommunalwahlrecht nicht, möchte ich vehement widersprechen. Es fehlt in Sachsen an genau diesen Teilhabestrukturen. Trotz bestehender Möglichkeit zur freiwilligen Bildung von Ausländerbeiräten, gibt es seit Jahren nur 4 Ausländerbeiräte in Sachsen!

Deshalb haben wir im Landtag auch einen Gesetzesentwurf für ein Teilhabegesetz eingebracht, das dafür sorgt, dass solche Strukturen geschaffen werden müssen. Beide Gesetze gehören zusammen und stehen für unsere integrationspolitische Agenda.

Widersprechen möchte ich auch der Aussage des Sachverständigen Patzelt, dass Ausländerinnen und Ausländern, denen das Wahlrecht zustehen würde, eher eine niedrigere Wahlbeteiligung hätten, denn diese Aussage ist empirisch nicht belegt. Belegt dagegen ist, das der Wunsch nach mehr politischer Teilhabe als stärkstes Motiv für die Einbürgerung genannt wird.

Jetzt werden einige wieder sagen, dann sollen sie sich einbürgern lassen. Doch: Ein Einbürgerungsprozess dauert durchschnittlich sechzehn Jahre und ist nach unserer Auffassung viel zu lang. Hierzu müssten die Hürden im Staatsangehörigkeitsrecht gesenkt werden. Wir hier im Landtag sollten aber nicht warten, bis der Bundesgesetzgeber tätig wird, sondern dort aktiv werden, wo wir können. Zumal das Kommunalwahlrecht auch dazu ermutigen kann, sich alsbald einbürgern zu lassen.

Wenn wir über das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU Ausländerinnen und Ausländer diskutieren, dann sollten wir das auch tun und uns nicht auf die Spielwiese des Staatsbürgerrecht schieben lassen. Die Frage "Wer ist das Volk und wer darf wählen?" ist und bleibt eine essentielle und doch auch eine nicht unumstrittene Frage. Deshalb hilft das Staatsbürgerrecht eben nicht in allen Fällen weiter.

Für das Kommunalwahlrecht bietet uns Artikel 86 unserer Sächsischen Verfassung die richtige Antwort: Es geht bei den Kommunen um die Vertretung der Bürger vor Ort. Das Volk wird in diesem Fall durch die Menschen vor Ort in den Kommunen repräsentiert. Die Sachverständige Wallrabenstein hat dies gut dargelegt. Daran sollten wir festhalten.

Wenn wir einmal in die anderen 15 EU-Länder wie zum Beispiel Dänemark schauen, wo es ein Kommunalwahlrecht für Drittstaatler seit den 80ern gibt: Es wurde seitdem nicht wegen irgendwelcher negativer Auswirkungen zurückgenommen. Ich bin überzeugt, dass die Vorteile eines Kommunalwahlrechts für Nicht-EU-Ausländerinnen und -Ausländer überwiegen.

Ich frage Sie also: Wollen wir in einer Demokratie leben in der die einen (EU-)Ausländer ihr Lebensumfeld in den Kommunen mitbestimmen dürfen und die anderen, die ebenso seit Jahren bei uns leben, nicht? Oder wollen wir in einer Demokratie leben, die allen dauerhaft in einer Kommune lebenden Menschen eine Teilhabe und Mitbestimmung an Kommunalwahlen erlaubt?

Ich glaube, dass das Wahljahr 2019 ein guter Anlass für ein solches Gesetz ist.

Auch wenn wir nicht immer mit Herr Patzelt einer Meinung sind, hat er es doch treffend formuliert: Wer für eine möglichst gute und umfassende Integration einer Einwanderungsgesellschaft eintritt und deshalb die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern wünscht, der kann dann auch nicht mit guten Gründen ein kommunales Ausländerwahlrecht ablehnen.

Wenn Sie es ernst meinen, das Sachsen attraktiver werden muss und Zuwanderung braucht, dann stimmen sie unserem Gesetz zu.

» Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ‚Gesetz zur Einführung des Kommunalwahlrechts für dauerhaft in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten‘ (Drs 6/13351) » Alle Infos zum 90./91. Plenum » Alle GRÜNEN Reden