Naturschutzstationen – Günther: Anderthalb Millionen Euro sind bewilligt. Jetzt ist es an der Zeit, für die Verteilung zu sorgen

Redebausteine des Abgeordneten Wolfram Günther (GRÜNE) zum Antrag der Fraktionen CDU, GRÜNE und SPD "Umsetzungskonzept sächsischer Naturschutzstationen" (Drs. 6/8984)
52. Sitzung des Sächsischen Landtags, 11. April, TOP 6

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir erleben heute Teil zwei des Prozesses. Teil eins waren die Beschlüsse zum Haushalt; demnach bekommen die Naturschutzstationen anderthalb Millionen Euro. Jetzt ist es an der Zeit, für die Verteilung zu sorgen. Es gibt schon ständig Nachfragen, wann es so weit ist.

Zur Erinnerung, warum wir das Ganze gemacht haben: Wir haben seit den Neunzigerjahren in Sachsen ein wirklich gutes Netz aus ehrenamtlicher, halbprofessioneller und professioneller Naturschutzarbeit in der Fläche aufgebaut.

Das ist am Anfang vielerorts im Rahmen großer Programme, auch unter Nutzung von ABM und institutioneller Förderung, passiert. Naturschutzstrukturen sind entstanden. Man muss immer daran erinnern, dass Naturschutzarbeit eine originär öffentliche Aufgabe ist, aber durch die Behörden und Ämter allein nicht zu leisten ist. Deswegen braucht man diese Strukturen. So soll Gesellschaft ja funktionieren.

Allerdings hat es in den letzten Jahren diese institutionellen Förderungen immer seltener gegeben. Die großen Zeiten der ABM sind vorbei. Die Strukturen, die entstanden sind – bei denen übrigens sehr viel Kompetenz gebildet worden ist – stehen regelmäßig vor riesigen Problemen. Wenn man etwa eine Projektförderung hat, weiß man nie, ob es eine Anschlussförderung gibt. Oft laufen Projekte während des Halbjahres, in dem man draußen etwas machen kann, aber nicht im Winter. Das heißt, es gibt Naturschutzstationen, die ihren Mitarbeitern regelmäßig zum Winter kündigen in der Hoffnung, dass sie im nächsten Frühjahr wiederkommen. Das hat in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit recht gut funktioniert. Wir alle wissen, dass wir es jetzt eher mit dem Gegenteil zu tun haben, Stichwort Fachkräftemangel. Somit besteht jedes Mal die große Gefahr, dass über den Winter die Kompetenz wegbricht.

Deswegen sind in den letzten Jahren die Rufe immer lauter geworden, wieder eine institutionelle Förderung hinzubekommen. Genau das haben wir auf den Weg gebracht. Wir sind froh, dass es die anderthalb Millionen Euro gibt. Damit sind allerdings nicht alle Probleme im Naturschutz gelöst. Aber es wird ein wichtiger Beitrag für mehr‘Sicherheit geleistet.

Es ist auch sehr wichtig, dass wir die Aufgaben des Naturschutzes noch einmal festgestellt haben. Diese gehen weit über reine Umweltbildung hinaus. Das erste Problem, bei dem wir ansetzen müssen, ist der Rückgang der Artenvielfalt. Das zweite Problem wird in dem Antrag intensiv beleuchtet. Wir haben bereits Schutzgebiete und entsprechende Managementpläne. Aber es mangelt an der richtigen Umsetzung, weil die Leute fehlen.

Auch dieses Problem müssen wir angehen. Als weitete Aufgaben nenne ich die Abgabe von Stellungnahmen zu Vorhaben und natürlich die Umweltbildung. Diese Aufgaben sind definiert worden.

Was die Verteilung angeht, so haben wir sehr kleinteilig geschaut, dass das Geld wirklich an die richtigen Stellen fließt. Es gibt vorbildliche Landkreise wie den Erzgebirgskreis. In anderen Landkreisen gibt es gar kein Geld. Es darf nicht dazu kommen, dass ein Landkreis sagt: Ich fördere ja schon.

Gut, dass jetzt der Freistaat einspringt. Ich ziehe mich zurück. — Unser Geld wird nur gewährt, wenn der Landkreis die Förderung der vergangenen zwei Jahre auf demselben Niveau weiterführt.

Wir haben eine Formulierung aufgenommen, dass eine Naturschutzstation, die vielleicht nicht alle Erfordernisse erfüllt, sich in Kooperation mit anderen bewerben kann, damit das Feld möglichst weit ist. Dennoch gibt es Mindeststandards der professionellen Arbeit. Der Kooperationsgedanke geht auch über den Landkreis hinaus, wenn entsprechende Naturräume vorhanden sind. Wichtig ist auch, dass die Vergabe regional stattfindet, aber nicht allein durch die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise, sondern in extra geschaffenen Gremien.

Die Land soll auf Landesebene koordinieren. Aber auch die LAG der anerkannten Naturschutzverbände soll vertreten sein. Naturschutzbeiräte und Naturschutzhelfer vor Ort werden ebenfalls dazu beitragen, dass ein Höchstmaß an regionaler Anpassung erfolgt.

Vor diesem Hintergrund, auch all den Aspekten, die wir mit bedacht haben, bitte ich herzlich das ganze Parlament um Zustimmung zu diesem Antrag.

Herzlichen Dank an die Kollegen Schmidt, Kollegen Heinz und Kollegin Lang, die schon genannt wurden, aber es waren auch noch Weitere daran beteiligt:

Herrn Winkler muss man hervorheben, Herrn von Breitenbuch, Herrn Hippold.

Das war wirklich ein kollektiver Prozess.

Vielen Dank.

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