Neuer Umgang mit Ersatzfreiheitsstrafen – Meier: Hilfe zur Selbsthilfe und Resozialisierung statt Wegsperren

Rede der Abgeordneten Katja Meier zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion zum Thema:
"Umgang mit Ersatzfreiheitsstrafen in Sachsen" (Drs 6/10018)
68. Sitzung des Sächsischen Landtags, 14. März, TOP 10
– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir reden seit Jahren über überfüllte Gefängnisse und zu wenig Personal. Sicher es gibt viele Ansätze, aber einer wäre zu schauen, wer, warum überhaupt in Haft sitzt.
Allein 350 Menschen verbüßen aktuell in Sachsen eine sog. Ersatzfreiheitsstrafe. Das sind immerhin zehn Prozent aller Gefangenen.
Oder, um es noch plastischer zu machen: eine komplette JVA, wie Zeithain, die eine Belegungsfähigkeit von 355 Personen hat.
Das bedeutet, eine einzige Anstalt im Freistaat Sachsen wird allein für Menschen benötigt, die eigentlich nicht in Haft sitzen sollten.
Denn Ersatzfreiheitsstrafer sind Personen, die von den Gerichten zu einer Geldstrafe und eben nicht zu einer Haftstrafe verurteilt wurden.
Dass sie dennoch im Gefängnis landen, widerspricht im Ergebnis der gerichtlichen Entscheidung.
Diese Menschen gehören nicht ins Gefängnis.
Und doch unterhält der Freistaat faktisch ein ganzes Gefängnis allein für Personen, die in den allermeisten Fällen schlicht ihre Geldstrafe nicht zahlen konnten.
Natürlich gibt es immer auch Verurteilte, die nicht zahlen wollen, auch aus politischen Gründen.
Aber auch das muss gesagt werden: Die Ersatzfreiheitsstrafe ist in den allermeisten Fällen eine Strafe, die vor allem arme Menschen trifft.
Diese Menschen haben oftmals den Anschluss an die Erwerbsgesellschaft nicht geschafft und weisen mitunter häufig Sucht- und andere psychische Erkrankungen auf.
Wenn ich einen solchen Menschen ein paar Monate wegsperre, weil er seine Geldstrafe nicht aufbringen konnte, kann der Resozialisierungsauftrag der sächsischen Strafvollzugsgesetze nicht erfüllt werden.
Resozialisierungsmaßnahmen sind in der Kürze der Zeit schlicht nicht umsetzbar. Es ist keine nachhaltige Arbeit an den individuellen Problemen der Betroffenen möglich.
Im Gegenteil: Es werden zusätzliche Problemlagen geschaffen. Für viele bedeutet ein Gefängnisaufenthalt den Verlust des sozialen Umfelds, gegebenenfalls bestehender Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen und oft auch der Wohnung. Damit verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit der Betroffenen noch mehr.
Und das ist das Gegenteil von dem, was eigentlich gefragt wäre: Hilfe zur Selbsthilfe und Resozialisierung.
Letztlich werden hier Menschen in hochgesicherten Gefängnissen einige Wochen vor sich hin verwaltet, um dann wieder in ihre prekäre und meist auch noch weiter verschlechterte Lebenssituation zurückzukehren.
Wir werden vor diesem Hintergrund freilich auf Bundesebene ganz grundsätzlich eine Debatte über die Entkriminalisierung bestimmter Delikte und die Schaffung anderer Sanktionsarten führen müssen.
Aber bereits landesgesetzliche Regelungen könnten die ausschließlich negativen Folgen der Ersatzfreiheitsstrafe für die Gesellschaft und den Einzelnen verringern. So wäre es sinnvoll im Sächsischen Strafvollzugsgesetz vorzusehen, dass die Ersatzfreiheitsstrafe im offenen Vollzug zu vollziehen ist und individuell-persönlich sozialarbeiterisch konsequent begleitet werden muss.
Doch da heißt es aus dem Justizministerium, dass die Betreuung im geschlossenen Vollzug besser sei. Im gleichen Atemzug will die Staatsregierung die Strafvollzugsgesetze novellieren und sieht dabei in einem ersten Referentenentwurf empfindliche Einschnitte beim Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen vor. Die Ersatzfreiheitsstrafer sollen quasi einen Vollzug light durchlaufen. Es wird eine Akte angelegt, es werden ein paar Formulare ausgefüllt – fertig!
Übrig bleibt ein Verwahrvollzug. Hier wird der Resozialisierungsauftrag des Strafvollzugs zur Makulatur. Das ist nicht zielführend.
Wir wollen den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen neu regeln:
Wir wollen, dass zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen verstärkt gemeinnützige Arbeit vermittelt wird.
Wir fordern regionalspezifische Pools mit geeigneten Trägern und möglichen Tätigkeiten.
Da wir es meist mit einer Klientel zu tun haben, die in der Regel eine engmaschige Betreuung und Kontrolle benötigt, müssen zudem notwendige sozialarbeiterische Standards für die Träger der gemeinnützigen Arbeit definiert werden.
Zudem braucht es eine die gesamten Lebensumstände umfassende, enge und persönliche Betreuung die nicht an den Mauern der Justizvollzugsanstalten endet, sondern bereits nach der Verurteilung zur Geldstrafe am Wohnsitz des Betroffenen beginnt.
Es braucht Sozialarbeiter, die gut vernetzt sind und z.B. mit der örtlichen Suchtberatung individuelle Lösungen suchen.
Das ist nicht allein Aufgabe der Justiz, aber die Justiz sperrt diese Personen ein und sollte es sich schon deshalb zur Aufgabe machen, hier die Impulse in andere Ressorts und in die Kommunen zu setzen. Es muss an der Wurzel des Problems angesetzt werden. Das kann nur mit einem vernetzten Arbeiten zwischen den Ressorts und den Ebenen, die auch entsprechende Mittel bereitstellen, funktionieren.
In anderen Bundesländern gibt es bereits positive Ansätze, bei denen die Haftvermeidung oberste Priorität hat.
In Bremen gibt es beispielsweise das Projekt "Fünf vor Haft", in dem Zahlungssäumige ambulant betreut werden.
In Berlin gibt es "Scouts", die die Bereitschaft zur gemeinnützigen Arbeit fördern sollen.
Und in Schleswig-Holstein und Hamburg gibt es das Projekt "Day by Day", bei dem aus dem offenen Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe heraus gemeinnützige Arbeit geleistet werden kann.
Durch die Kombination aus Haft und Arbeit halbiert sich die Ersatzfreiheitsstrafe.
In Sachsen vermisse ich derlei Projekte.
Immerhin gab es im vergangenen Jahr einen bei der Staatsanwaltschaft Dresden angesiedelten Modellversuch. lm Rahmen des Projekts wurde der Soziale Dienst von der Staatsanwaltschaft Dresden beauftragt, Verurteilte mit dem Ziel aufzusuchen, Lösungen zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen zu finden. In 25 Fällen ist es dem Sozialen Dienst dabei gelungen, ein persönliches Gespräch mit den Verurteilten zu führen. ln sieben Fällen konnte in der Folge die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe (ganz oder teilweise) abgewendet werden. Das sind 28 Prozent, liebe Kolleginnen und Kollegen, für einen Modellversuch keine schlechte Quote.
Weil die Staatsanwaltschaft Dresden jedoch meint, dass der Aufwand zu hoch sei, konnte sich die Staatsregierung zur Fortführung des Projekts bisher nicht durchringen.
Offensichtlich fehlt hier schlicht der politische Wille. Das Argument des hohen Aufwands verfängt nicht.
Oder glauben Sie ernsthaft, dass die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen in einer JVA weniger aufwendig ist und weniger Ressourcen in Anspruch nimmt?
Gewiss nicht! Es sollte deutlich geworden sein, dass Ersatzfreiheitsstrafen keine Lösung sind.
Alleine die hohe Zahl an Ersatzfreiheitsstrafern und die damit verbundenen Haftkosten, die durch die Bürgerinnen und Bürger zu tragen sind, verbietet es, die Probleme als Marginalien abzutun.
Für eine gänzliche Alternative sind Initiativen zur Entkriminalisierung und zur Reform des Sanktionsrechts notwendig, dafür brauchen wir den Bund.
Bis es hierfür eine Lösung und entsprechende Mehrheiten gibt, müssen Ressourcen für die Betreuung von Personen in schwierigen Lebenslagen zur Verfügung gestellt werden. » Alle Infos zum 68./69. Plenum » Alle GRÜNEN Reden