Politische Beamte – Lippmann: Es reicht nicht mal für die Grundzüge der Gewaltenteilung bei der AfD

Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion:
"Gesetz zur Abschaffung des politischen Beamtentums und zur Neuregelung der Rechtsstellung der Staatssekretäre im Freistaat Sachsen", Drs 6/16860
92. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 23. Mai, TOP 27

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir reden heute über ein durchaus wichtiges Thema und über den so ziemlich absurdesten Gesetzentwurf, den die AfD hier je vorgelegt hat.
Die Zahl und Versorgung der Politischen Beamten ist regelmäßig Gegenstand öffentlicher Diskussionen, insbesondere dann, wenn Politische Beamten in noch eher jüngeren Jahren in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Tatsächlich gibt es gute Gründe vertieft über diese Thema zu reden.

Nur allein das ist weder das Ziel noch der Wille der AfD. Dieser Gesetzentwurf ist ein durchschaubares Manöver, nämlich den jüngsten Rechnungshofbericht politisch zu instrumentalisieren. Das ist ja nicht per se verwerflich – nur allein, lassen Sie bitte einfach die Finger von Dingen, von denen Sie keine Ahnung haben, es tut weh eine solche Mischung aus Unverstand und Peinlichkeit in einem Gesetzgebungsorgan erdulden zu müssen.
Ihre Lösung sieht wie folgt aus: Um Politische Beamte zukünftig nichts mehr in den einstweiligen Ruhestand versetzen zu müssen, ernennen wir diese als Staatssekretäre, um in den Geltungsbereich des Ministergesetzes zu kommen und diese einfach entlassen zu können. Klingt schön einfach, ist aber ungefähr so durchdacht, wie der Versuch mit einer Flasche Öl einen Fettbrand löschen zu wollen.
Betrachten wir zunächst die größte Gruppe der politischen Beamten. Die Staatssekretäre. Diese werden nun zu Mitglieder der Staatsregierung ernannt – das ist bisher in einzelnen Fällen möglich, aber in Sachsen noch nie der Fall gewesen. Damit besteht unser Kabinett dann mal locker aus über 20 Mitgliedern – Chapeau.
Was das für Folgen für die Arbeit der Staatsregierung hat, da hüllt sich die AfD dann in Schweigen und meinte im Ausschuss: Darum kümmern wir uns später. Hier zeigt sich: Dieser Gesetzentwurf ist von so viel Weitsicht getragen, wie das Eichhörnchen in Ice-Age, dass immer nur seine Nuss vor Augen hat. Aber das ist eigentlich viel zu niedlich um mit Ihnen verglichen zu werden.
Im Ernst: Mit solcher Dünnbrettbohrerei kann man nur als eine Partei Gesetzgebung praktizieren wollen, die eigentlich ein Parlament für überflüssig hält.
Sie übersehen deshalb auch den Umgehungsmechanismus. Statt sich zum Staatssekretär mit Gefahr der späteren Entlassung ernennen zu lassen, lässt man sich zum Amtschef ernennen. Die Folge ist dann die Verbeamtung auf Lebenszeit. Zwar nur in B5 oder B6 aber wahrscheinlich mit Zulage zum Erreichen des Staatssekretärssalärs.
Will man den Amtschef dann loswerden kann man dann nur nach einem amtsangemessenen und ähnlich besoldeten Posten suchen. Dort erhält die Person dann volle Bezüge der B5 oder B6 und nicht wie bei Politischen Beamten eine reduzierte Besoldung. Sie brauchen keinen Quantencomputer, um festzustellen, dass das am Ende teurer werden könnte als die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand. Der Gesetzentwurf löst also das Problem wirklich null, er kostet am Ende nur mehr Geld! Ich sage ja, wenn man keine Ahnung hat, lieber die Finger von lassen.
Aber das ist nicht das Ende der Peinlichkeitsschwelle. Sie haben vergessen, dass Ihre Abschaffung der politischen Beamten in ihrem Wege – durch Ernennung der Staatssekretäre als Mitglieder der Staatsregierung – einen Haken hat. Sie vergessen dabei drei politische Beamten: Den Regierungssprecher, den Präsidenten der Landesdirektion und den Direktor beim Landtag. Ersteren können Sie vielleicht noch zum Staatssekretär und Mitglied der Staatsregierung ernennen, beim Präsidenten der Landesdirektion ist das schon Geschmackssache, aber in Bezug auf den Direktor beim Landtag, würde dies dazu führen, dass der Verwaltungschef der Legislative am Kabinettstisch der Exekutive säße. Das ist fast schon Kabarett.
Ich fasse zusammen: Der Gesetzentwurf löst das Problem nicht und kostet möglicherweise mehr Geld als die jetzige Regelung. Es reicht nicht mal für die Grundzüge der Gewaltenteilung bei der AfD. Und ich habe selten so gelacht beim Lesen eines Gesetzentwurfes.
Diese Absurdität kann man nur ablehnen.

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