Valentin Lippmann: Meldegesetz – CDU und SPD vermeiden den effektiven Schutz der Sachsen vor Werbeunternehmen

Redeauszüge des Abgeordneten Valentin Lippmann zum "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes …" (Gesetzentwurf CDU- und SPD-Fraktion, Drs. 6/718)
9. Sitzung des Sächsischen Landtags, am 11. März 2015, TOP 5

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
erst im vergangenen Jahr befasste sich der Sächsische Landtag mit dem Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz. Der Gesetzentwurf, wie er hier vorliegt, bietet entsprechend in der Sache auch nichts neues, außer, dass im Wesentlichen das nunmehr verspätete Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes nachvollzogen wird. Entscheidend ist bei diesem neuerlichen Gesetzentwurf aber nun einmal erneut nicht, was Sie regeln, sondern vielmehr, was Sie nicht regeln wollen.
Erneut ist die Koalition – wenn jetzt auch in anderer Zusammensetzung – nicht bereit, den Wortlaut des künftigen Paragraf 44, Absatz 3 Bundesmeldegesetz bis zum endgültigen Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes im Sächsischen Meldegesetz festzuschreiben. Dieses sieht vor, den Meldedatenhandel für Werbezwecke zukünftig von der Einwilligung der Betroffenen abhängig zu machen und nicht wie bisher den expliziten Widerspruch des Betroffenen zu verlangen.
Wir wurden letztes Jahr vertröstet, dass die Regelung im Frühjahr 2015 in Kraft trete und deshalb kein Handlungsdruck bestünde. Nun ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens auf den 1. November 2015 verschoben worden, vielleicht aber auch auf den Sankt Nimmerleinstag. Man sollte sich nicht immer auf den Bund verlassen, sondern manchmal auch selbst tätig werden. Das bürokratische Argument, dass die Verwaltungen darauf nicht vorbereitet seien, kann jetzt endgültig nicht mehr bestechen, weil diese zum 1. Mai die Bundesregelung hätten umsetzen müssen. Andernfalls wäre dies ein Eingeständnis mangelnder Vorbereitung.
Werte Kolleginnen und Kollegen, der Koalition würde nun wirklich kein Zacken aus der Sächsischen Krone fallen, wenn wir die Regelungen des Bundesgesetzgebers einfach ein halbes Jahr eher in Sachsen umsetzen. Sachsen rühmt sich doch sonst so seiner Vorreiterrolle.
CDU und SPD vermeiden mit diesem Gesetzentwurf erneut den effektiven Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Werbeunternehmen.
Diese dürfen nun munter weiter massenhaft Melderegisterauskünfte einholen und zu Werbezwecken verwenden. Man gewährt ihnen nochmal ein halbes Jahr mehr Zeit. Dies geschieht sehenden Auges.
Ich kann nur konstatieren: dieser Koalition ist der Datenschutz egal! Das zeigt sich an den großen Überwachungsprojekten wie der Kennzeichenerfassung oder dem ominösen TKÜ-Zentrum, aber es zeigt sich auch hier am Beispiel Meldedatenhandel, wo Sie die aktuelle Situation einfach aussitzen und dem Verhökern von Daten weiter seelenruhig zuschauen.
Wir probieren es an dieser Stelle noch einmal und stellen erneut unseren Änderungsantrag, der eine taugliche Übergangslösung im Sächsischen Recht umsetzt. Stimmen Sie diesem einfach zu und schon freuen sich erhebliche Teile der Sächsischen Bevölkerung, dass wir wirklich mal Vorreiter beim Thema Datenschutz sind.
» Grüner Änderungsantrag zum Meldegesetz